Über 30 Tonnen Fleisch geschmuggelt: EZV schliesst Untersuchung ab

Keystone-SDA
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Bern,

Während eines Jahres belieferte ein Italiener Schweizer Personen und Geschäfte mit unverzolltem Fleisch. Die Zollverwaltung fordert nun über 300'000 Franken.

Schmuggler
Über 30 Tonnen Fleisch und Käse soll der Hauptangeklagte über unbewachte Grenzübergänge von Italien in die Schweiz geschmuggelt haben. - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Italiener schmuggelte während eines Jahres mehrere Tonnen Fleisch in die Schweiz.
  • Die EZV fordert von ihm und den Abnehmern nun über 300'000 Franken Zollabgaben ein.
  • Der Schmuggler und seine Gehilfen wurden angeklagt.

31,5 Tonnen Wurstwaren, die unverzollt von Italien in die Schweiz geführt wurden: Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hat eine Strafuntersuchung zu der Schmuggelaktion abgeschlossen und fordert Zollabgaben von über 300'000 Franken ein. Verschoben wurde die Ware an unbewachten Grenzübergängen, wie die EZV am Donnerstag mitteilte. Anschliessend wurden die Lebensmittel an Kunden in der gesamten Schweiz verkauft.

Beim Hauptangeklagten handelt es sich um einen 48-jährigen Italiener, der die unbewachten Grenzübergänge benutzte, um die Waren aus Italien in die Schweiz einzuführen. Dabei erhielt er teilweise Unterstützung von Drittpersonen darunter seiner Ehefrau, die vorgängig die Situation an den Grenzübergängen auskundschafteten.

Nach einem Jahr aufgeflogen

Der Schmuggel lief mindestens von Januar 2016 bis Januar 2017, als der 48-Jährige in Ligornetto TI in eine Kontrolle der EZV geriet. Er transportierte etwas mehr als 500 Kilo unverzollten Wurstwaren und Käse im Kofferraum des Lieferwagens.

Den Schweizer Zollfahndern gelang es mit Amtshilfe durch die italienischen Zollbehörden, die Einzelheiten des Schmuggels zu rekonstruieren: Nach der Aufnahme der Bestellungen bei seiner Kundschaft erwarb der Beschuldigte die Ware in Italien und lieferte sie anschliessend aus.

Über 90 Kunden in der Schweiz

Seine Kundschaft – hauptsächlich Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte – umfasste etwa 90 Personen und Geschäfte verteilt über das Tessin, die West- und die Deutschschweiz.

Die unterlassene Zollanmeldung erfüllt den Tatbestand des Verstosses gegen das Zollgesetz (ZG) und das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), wie die EZV weiter schreibt. Sie fordert deshalb vom Hauptangeklagten und von den Schweizer Abnehmern der Ware etwas mehr als 316'000 Franken Zollabgaben ein. Gegen den Schmuggler und seine Gehilfen wurde Anklage erhoben.

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