Über 600 Versicherte haben bei der CSS zu hohe Prämien bezahlt

Keystone-SDA
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Bern,

Bei der CSS haben in den letzten Jahren über 600 Versicherte zu hohe und rund 1200 Versicherte zu niedrige Prämien bezahlt. Rückerstattungen sind im Gange.

CSS Krankenkasse Prämien Rückerstattung
Die CSS muss über 600 Versicherten Geld rückerstatten aufgrund von zu hohen Krankenkassenprämien. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die CSS forderte in den vergangenen Jahren teilweise zu hohe oder zu niedrige Prämien ein.
  • Über 600 Versicherte zahlten zu viel, 1200 Versicherte zu wenig.
  • Wer zu viel bezahlt hat, soll eine Rückerstattung erhalten.

Die Krankenkasse CSS hat während mehreren Jahren bei über 600 Versicherten zu hohe Prämien eingezogen. 1200 Personen haben hingegen zu wenig bezahlt, wie die Versicherung auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekanntgab.

Sie bestätigte damit einen Bericht der Aargauer-Zeitung vom Dienstag. Bei den betroffenen Versicherten waren falsche Prämienzonen hinterlegt. Das kann laut der CSS beispielsweise bei der Erfassung der Personendaten, bei Mutationen oder zwischenzeitlichen Gemeindefusionen der Fall sein.

Wer zu viel bezahlt hat, erhält Rückerstattung

Die 636 Versicherten, die zu hohe Prämien bezahlt haben, erhalten ihr Geld zurück. Die 1209 Versicherten, die zu tiefe Prämien bezahlt haben, erhalten laut der Versicherung keine Nachforderung.

Zurückbezahlt wird allerdings nur das Geld, das die Versicherten in den letzten fünf Jahre zu viel bezahlt haben. «Für die Rückforderung von zu viel bezahlten Beiträgen gilt eine absolute Verwirkungsfrist von fünf Jahren. An diese regulatorische Vorgabe hält sich die CSS. Rückerstattungen über die Fünfjahresfrist hinaus wären nicht erlaubt», schrieb die CSS.

Bist du bei der CSS versichert?

Die Versicherten, die zu hohe Prämien bezahlt haben und noch immer bei der CSS versichert seien, seien bereits informiert worden. Wie ehemalige Kundinnen und Kunden ihre Rückzahlung erhalten, werde nun überprüft. Ein entsprechendes Umsetzungskonzept müsse den Aufsichtsbehörden bis zum Ende des laufenden Jahres vorliegen.

Ausserdem ergreife die Versicherung Massnahmen, damit solche Falscherfassungen in Zukunft vermieden werden könnten, teilte sie mit.

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Kommentare

User #4151 (nicht angemeldet)

Das kann schon mal passieren. Hat ja nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun. LG, Planwirtschaft

User #5138 (nicht angemeldet)

Wann kommt die PUK zur CSS? Die zu viel bezahlten Beträge müssen mit 15% verzinst zurückgezahlt werden.

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