UBS kürzt Witwenrente um über 50 Prozent
Das Wichtigste in Kürze
- Die UBS-Pensionskasse darf bei grossen Altersunterschieden die Witwenrente kürzen.
- Der Vorsorge-Experte Martin Hubatka fordert Ausnahmen-Berücksichtigung
Die Witwenrente beträgt per Gesetz 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Aber nur im obligatorischen Bereich, als bei Löhnen bis 85'000 Franken. Im überobligatorischen Bereich können Pensionskassen aber kürzen – und zwar gewaltig.
Laut ihrem Reglement muss die Pensionskasse der UBS bei «grossem Altersunterschied» ab 15 Jahren Renten-Kürzungen vornehmen. Sie erklärt das dadurch, dass durch die längere Bezugsdauer von jüngeren Ehegatten Mehrkosten entstehen. Und dass die sonst von allen Versicherten getragen werde müssen.
UBS kürzt Witwenrente um 56 Prozent
«SRF» rechnet es am Beispiel von Michaela B. aus, die 29 Jahre jünger ist als ihr Mann. Pro Jahr über dieser Grosser-Altersunterschied-Limite werden vier Prozent abgezogen.
Im Fall von Michael B. sind das 56 Prozent. Sie erhält so also statt 3200 nur rund 1400 Franken monatlich.
Vorsorge-Experte fordert Ausnahmen-Berücksichtigung
Vorsorge-Experte Martin Hubatka sagt, dass diese Handhabe legal, aber eine Ausnahme ist. Das Pensionskassen-Gesetz trat 1985 in Kraft – im selben Jahr wurde Michaela B.s Mann pensioniert.
Daher floss alles, was er vorher einbezahlte in den überobligatorischen Teil. «Deswegen ist sein obligatorischer Teil praktisch null, und die Rente daraus auch», erklärt Hubatka.
Obwohl der Vorsorge-Experte das Einhalten der Reglemente für wichtig hält, fordert er die Berücksichtigung von Ausnahmen. Die Witwe gerate durch die Kürzung in eine finanzielle Notlage. «Es wäre der PK möglich auf Grund der Statuten, direkt eine Rente zu sprechen, in diesem speziellen Fall», so Hubatka.