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UBS vs. Anleger: Der Milliardenstreit geht in die nächste Runde

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Zürich,

Die Auseinandersetzung zwischen UBS und ihren Anlegern um die CS-Übernahme erreicht ein neues Level.

UBS Filiale
Der Streit zwischen UBS und ihren Anlegern bezüglich der Credit-Suisse-Übernahme erreicht eine neue Stufe. (Archivbild) - keystone

Die Klagen von Anlegerinnen und Anlegern gegen die UBS wegen der finanziellen Konditionen der CS-Übernahme werden die Gerichte noch lange beschäftigen. Nachdem die UBS kürzlich ihre abweisende Antwort auf die Klagen beim Handelsgericht eingereicht hat, nimmt mit Legalpass nun erstmals eine der Kläger-Vereinigungen dazu Stellung. Da die Antwort der UBS auf die Klagen 150 Seiten umfasst und erst heute vor einer Woche bei Legalpass eingetroffen ist, steht die Analyse aber noch in einer frühen Phase.

«Zum jetzigen Zeitpunkt wird Legalpass keine kritische Analyse der von der UBS vorgebrachten Argumente veröffentlichen», heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. «Eine solche Analyse wäre verfrüht und bleibt dem weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens vorbehalten.» Für eine erste Einschätzung reichte die Zeit aber schon; der Inhalt der Antwort der UBS enthalte keine besonderen Überraschungen, heisst es nämlich. Im Grossen und Ganzen sei diese Verteidigungslinie der UBS von den eigenen Anwälten erwartet worden.

Eine überraschende Behauptung

Das überraschendste Argument sei dabei die Behauptung der UBS, dass die Credit Suisse Group in Wirklichkeit seit Langem nicht ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet gewesen sei. Diese Behauptung stehe im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen der Behörden, meint Legalpass. Dennoch sei diese Argumentation angesichts der Position der UBS mit Vorsicht zu geniessen.

Legalpass ist ein juristisches Start-up. Es vertritt nach eigenen Angaben mehr als 3000 Aktionäre. Zu den weiteren Klägern gehört der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV), der mit seiner Klage laut früheren Angaben rund 1500 CS-Kleinaktionäre vertritt.

Zusammenfassung von über 30 Klagen

Insgesamt gibt es über 30 Klagen, die am Handelsgericht Zürich aber zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst wurden, wie am letzten Wochenende bekannt wurde. Mit ihren «Sammelklagen» wollen die Kläger insbesondere eine bessere Entschädigung für ihre CS-Anteile erreichen. Sie hatten im Rahmen der von den Schweizer Behörden verfügten Übernahme für 22,48 CS-Aktien 1 UBS-Aktie erhalten.

Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion am 19. März 2023 einem Kaufpreis von total rund drei Milliarden Franken. Noch am letzten Börsentag vor der Ankündigung war die CS am Aktienmarkt allerdings mit sieben Milliarden Franken und damit mehr als doppelt so hoch bewertet.

Kommentare

User #4636 (nicht angemeldet)

In der Schweiz gibt es keinen angemessenen Konsumentenschutz, Arbeitnehmerschutz oder Kleininvestorenschutz. Denn hier ist Oben oben und Unten unten. Und das soll auch so bleiben....

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