Unicef Schweiz für Konzernverantwortungsinitiative
Unicef Schweiz befürwortet die Konzernverantwortungsinitiative. Die Unternehmensverantwortung sei für die Kinderrechte fundamental. Der Gegenvorschlag verspreche für die Abschaffung der Kinderarbeit keine Wirkung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens habe vielfältige Auswirkungen auf das Leben von Kindern, teilte der Schweizer Arm des Uno-Kinderhilfswerks am Dienstag mit.
Mit der Ja-Parole folge Unicef Schweiz einer Empfehlung des Uno-Kinderrechteausschusses. Dieser lege der Schweiz nahe, dass Unternehmen für Verstösse gegen Menschen- und Kinderrechte rechtlich belangt werden können.
Der Gegenvorschlag des Parlaments greift gemäss Unicef Schweiz zu kurz. Er betrachte Kinderarbeit nämlich als isoliertes Phänomen, das unabhängig von anderen Menschenrechtsverletzungen gelöst werden könne. Der Gegenvorschlag übersehe dabei, dass Kinderarbeit die Folge anderer Menschenrechtsverletzungen sei. Damit blende er die wahren Ursachen von ausbeuterischer Kinderarbeit aus.
Dazu gehörten Armut und prekäre Arbeitsverhältnisse der Eltern sowie fehlender Zugang zu Gesundheit und Bildung. Kinderarbeit verschwinde erst, wenn die Ursachen verschwänden. Nur ein ganzheitlicher Ansatz wie in der Konzernverantwortungsinitiative verspreche Abhilfe. Zudem würden bereits andere Länder Klagemöglichkeiten kennen und die EU arbeite an einer Harmonisierung der Regelungen, um eine zivilrechtliche Haftung einzuführen.