Nach den jüngsten Turbulenzen wegen Ungereimtheiten bei drei Spitzenmedizinern ergreift der Spitalrat des Universitätsspitals Zürich Massnahmen. Er will eine externe Anlaufstelle für Whistleblower schaffen, die Personen schützt, die Probleme kommunizieren.
Das Universitätsspital Zürich zieht aus den jüngsten Turbulenzen Konsequenzen. Es schafft eine externe Anlaufstelle für Whistleblower. (Archivbild)
Das Universitätsspital Zürich zieht aus den jüngsten Turbulenzen Konsequenzen. Es schafft eine externe Anlaufstelle für Whistleblower. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unispital ZH wird seit Wochen wegen Ungereimtheiten von Spitzenmedizinern kritisiert.
  • Am MIttwoch reagierte man mit einer Beurlaubung, einer kürzeren Leine und einem Ruhestand.
  • Die Spitalrat will zudem eine Anlaufstelle für Whistleblower prüfen.
Ad

Die Leitung müsse klar kommunizieren, dass es nicht Verrat sei, wenn man Probleme melde, sagte Spitalratspräsident Martin Waser in einem Interview mit der NZZ (Freitagausgabe). In der Vergangenheit seien Meldungen von Whistleblowern zum Teil nicht behandelt worden.

Dass die Probleme nun an die Öffentlichkeit gelangten, liege auch an internen Streitigkeiten. In einem hochkompetitiven Umfeld seien Intrigen nichts Ungewöhnliches. Für viele sei es zentral, einmal in eine Chefposition zu kommen. Aber gegen oben werde es halt eng.

Die Rivalitäten, die zum Teil zwischen den Kliniken bestünden, seien aber auch eine Folge davon, dass um die Honorarverteilung gestritten werde. Das sei Gift für die Zusammenarbeit. Waser plädiert deshalb für Fixlöhne statt Honorare, die sich die Klinikdirektoren selber zuteilen könnten.

Es gehe dabei um viel Geld. Pro Jahr stünden rund 60 Millionen Franken zur Verfügung, die an die rund 44 Kliniken verteilt würden. Dabei komme es immer wieder auch zu komplizierten Abgrenzungsfragen. «Wenn wir unter dem jetzigen System alles korrekt machen wollten, bräuchten wir 100 Leute, die das kontrollieren», sagte Waser.

In der Pflicht sieht Waser auch die Politik. Die gesetzliche Grundlage dazu müsste vom Kantonsrat kommen. Leider habe es der Rat verpasst, bei der Revision des Honorargesetzes wichtige Weichen zu stellen. Der Kantonsrat hatte eine Revision des Honorargesetzes Ende 2017 noch abgelehnt. Heute stünden die Vorzeichen anders, so Waser.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NZZFranken