Unternehmen können wieder Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen
Ab 6. Juli können wieder Arbeitskräfte aus Drittstaaten in die Schweiz einreisen. Die Einschränkungen für Touristinnen und Touristen bleiben vorläufig bestehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 6. Juli dürfen Arbeitskräfte aus Drittstaaten wieder in die Schweiz einreisen.
- Das hat der Bundesrat entschieden.
- Für Touristen bleiben die Einreisebeschränkungen noch bestehen.
Der Bundesrat hat entschieden, Arbeitskräfte aus Drittstaaten wieder einreisen zu lassen. Noch gedulden müssen sich Touristen: Die Einreisebeschränkungen für Personen, welche in der Schweiz Ferien machen wolllen, bleiben wegen dem Coronavirus vorerst noch bestehen.
Touristen noch nicht erwünscht
Zwischen den Schengen-Staaten herrscht seit Mitte Juni zwar wieder Reisefreiheit. Kurzaufenthalte von weniger als 90 Tagen für Ferien, aber auch für Ausbildungen, medizinische Behandlungen oder nicht dringende geschäftliche Besprechungen sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) mitteilte.
Schweiz will sich mit Europa abstimmen
Die Aufhebung dieser letzten Einreisebeschränkungen wolle die Schweiz nach Möglichkeit in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten vollziehen. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation geschieht dies gegenüber gewissen Staaten ebenfalls bereits per 6. Juli.
Auf dieses Datum hin werden die Einschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten aufgehoben: Bewilligungen werden im Rahmen des Kontingentsystems wie vor der Corona-Krise erteilt. Damit werden unter anderem wieder Zulassungen zur Erwerbstätigkeit im Tourismus- oder Kulturbereich möglich. Das Gleiche gilt für Weiterbildungen mit Erwerbstätigkeit, beispielsweise Au-pairs, landwirtschaftliche Praktikanten oder Jugendaustausch.
Ebenfalls per 6. Juli 2020 werden die Beschränkungen für Aufenthalte über neunzig Tage für die nichterwerbstätigen Drittstaatsangehörigen aufgehoben. Davon profitieren zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner. Das SEM weist in der Mitteilung darauf hin, dass grenzsanitarische Massnahmen wie beispielsweise Temperaturmessungen oder Quarantäne für Einreisende aus Drittstaaten möglich blieben.