Verantwortliche von Haartransplantations-Pfusch stehen vor Gericht
Schwere Vorwürfe gegen eine Zürcher Haartransplantations-Firma: Betrug, Körperverletzung und Verstösse gegen das Heilmittelgesetz.
Bei einer Haartransplantation im November 2022 in Zürich soll so einiges schief gelaufen sein. Erst die Polizei setzte dem für den Patienten äusserst schmerzhaften Treiben ein Ende. Am Montag stehen die beiden Verantwortlichen vor dem Bezirksgericht Zürich.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-jährigen Geschäftsführer sowie einem 44-jährigen Angestellten unter anderem Betrug, einfache Körperverletzung sowie Vergehen gegen das Heilmittelgesetz vor. Beide Beschuldigten sind türkische Staatsbürger. Sie sollen gemäss Anklageschrift mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Busse von 1000 Franken bestraft werden.
Der Vorfall ereignete sich am 25. November 2022 in den Geschäftsräumlichkeiten der Haartransplantations-Firma an der noblen Zürcher Bahnhofstrasse. Geplant war ein operativer Eingriff am Kopf eines Mannes, der eine Haartransplantation wünschte.
Falsche Ärztinnen und unzureichende Betäubung
Gemäss Anklage wurde der Eingriff von zwei türkischen Krankenschwestern durchgeführt, die dem Geschädigten zuvor als Ärztinnen vorgestellt worden sein sollen. Der Mann soll trotz lokaler Betäubung starke Schmerzen gehabt haben. Daraufhin soll er weitere Spritzen verabreicht bekommen haben, die aber ebenfalls nicht wirkten.
Gemäss Anklageschrift hätte bei dieser Art von Eingriff zwingend eine Ärztin oder ein Arzt dabei sein müssen, um bei Komplikationen eingreifen zu können. Zudem habe es bei der Operation, die in einem Büroraum stattfand, auch Probleme mit Sterilität und Hygiene gegeben.
Polizei beendet Haartransplantations-Pfusch
Die plötzlich in den Geschäftsräumlichkeiten auftauchende Polizei beendete den Haartransplantations-Pfusch. Die Ermittler waren den Hintermännern offenbar schon seit einiger Zeit auf der Spur.
Die beiden Krankenschwestern, welche den Eingriff durchführten, standen bereits im Juni vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie wurden zu acht, beziehungsweise achteinhalb Monaten Freiheitsstrafen bedingt verurteilt.