Verantwortlicher für verunfallten 4-Jährigen steht vor Gericht
Im August 2020 fiel ein Vierjähriger in einen offengelassenen Wasserschacht. Heute steht der Verantwortliche wegen des Vorfalls vor dem Kreisgericht Wil.
Das Wichtigste in Kürze
- In Wil SG fiel ein vierjähriger Junge in einen offengelassenen Überlaufschacht.
- Nach 20 Minuten wurde der Knabe gerettet und mit schweren Hirnschäden ins Spital gebracht.
- Der Verantwortliche steht heute wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.
Das Kreisgericht Wil befasst sich am (heutigen) Mittwoch mit einem tragischen Unfall auf dem überfluteten Reitplatz Weierwiese im August 2020: Ein vierjähriger Knabe fiel in einen Überlaufschacht, dessen Gitter entfernt worden war. Dem Verantwortlichen wird fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Der Mann focht einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft an, so dass jetzt der Einzelrichter des Kreisgerichts den Fall beurteilen muss.
Der Unfall hatte sich ereignet, als zwei Mütter mit ihren Kindern auf dem Damm neben dem Reitplatz spazierten. Der Knabe stürzte plötzlich in den Schacht und wurde vom Wassersog in ein seitliches Abflussrohr gezogen. Dort blieb er mit seinem Velohelm hängen und bis zu seiner Rettung vergingen etwa 20 Minuten. Der Vierjährige erlitt eine schwere Hirnschädigung und musste im Spital auf der Intensivstation betreut werden.
Es sei vorhersehbar gewesen
Der Mann hatte den Schacht nach heftigen Regenfällen kontrolliert und das mit Laub bedeckte Gitter entfernt. Er wurde von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 45'000 Franken und einer Busse von 3'000 Franken verurteilt. Der Vorwurf lautete auf fahrlässige schwere Körperverletzung.
Laut Staatsanwaltschaft wusste der Beschuldigte, dass sich in der Nähe des offenen Schachts ein reges benütztes Trottoir befand. Es sei für ihn vorhersehbar gewesen, dass Personen - auch Kinder - in den Schacht fallen konnten. Auch wenn er die Gefahrenstelle mit einem Holzpfosten markiert habe.
Der Unfall wäre laut Strafbefehl vermeidbar gewesen. Der Beschuldigte hätte auf andere, weniger gefährliche Weise dafür sorgen können, dass das Wasser abfliessen konnte. Etwa durch periodisches Reinigen des Gitters oder den Einsatz eines Wachpostens vor Ort.