Verboten: In Zürich betteln Künstler an roter Ampel
Nicht nur in den USA, auch in Zürich sprechen Bettler Autofahrer vor roten Ampeln an. Das ist verboten – und wird laut Polizei konsequent verzeigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Video aus Zürich zeigt eine Strassenkünstlerin an einer roten Ampel.
- Damit verstösst sie gegen das Gesetz, wie die Polizei erklärt.
- Jährlich gibt es mehrere Fälle, es droht eine Geldstrafe.
Wer schon einmal mit dem Auto in den USA unterwegs war, kennt sie: Kaum kommt man an eine Ampel, klopfen Bettler ans Autofenster. Sie bieten an, die Scheiben zu waschen, jonglieren oder tanzen – und wollen dafür Geld.
Aber auch in Zürich kommt das vor, wie ein Video von der Pfingstweidstrasse zeigt. Während Autos bei einer Kreuzung warten, taucht eine Frau mit leucht-rosafarbenen Keulen auf und beginnt zu jonglieren.
Dabei ist das klar illegal, wie die Zürcher Stadtpolizei auf Anfrage bestätigt: «Künstlerische Darbietungen sind nur in bestimmten Gebieten und zu bestimmten Zeiten erlaubt.» Beim Verstoss drohe eine Anzeige beim Stadtrichteramt, erklärt Mediensprecherin Anita Gfeller.
Und: «Auch das Betteln nach Geld nach einer solchen künstlerischen Darbietung ist in der Stadt Zürich nicht erlaubt.» Für beide Vergehen gibt es meist eine Geldstrafe. Über die Höhe entscheidet jeweils das Stadtrichteramt.
Fünf bis zehn Verstösse pro Jahr
Dennoch gibt es immer wieder Verstösse gegen diese Gesetze. «Wir haben etwa fünf bis zehn Verzeigungen pro Jahr, weil Bettler Autofahrer in der Kolonne ansprechen», erklärt Gfeller. In etwa drei Fällen gebe es zuvor eine Darbietung – wie etwa Jonglieren.
Wer eine solche unerlaubte Tat beobachte, soll dies der Stadtpolizei melden. Gfeller betont: «Bettler werden bei solchen Aktionen konsequent verzeigt.»