Schaffhausen

Kanton Schaffhausen: Bettler und dubiose Spendensammler unterwegs

Bei der Schaffhauser Polizei gingen in den letzten Tagen vermehrt Meldungen über dubiose und aufdringliche Bettler, angebliche Spendensammler, ein.

Bettler
Bettler und dubiose Spendensammler sind in Schaffhausen unterwegs. (Symbolbild) - KeyStone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit einigen Tagen sind vermehrt Bettler im Kanton Schaffhausen unterwegs.
  • Vor allem vor Einkaufszentren und Parkhäusern sind sie anzutreffen.
  • Dabei werden verschiedene Namen von Hilfsorganisationen missbräuchlich verwendet.

Seit einigen Tagen mehren sich Meldungen bei der Schaffhauser Polizei, wonach im ganzen Kanton Schaffhausen, insbesondere auf Parkplätzen – u.a. von Einkaufszentren – Bettler und dubiose Spendensammler unterwegs sind. Meistens geben sich die angeblichen Spendensammler als taubstumm aus und tragen gefälschte Zettel für Hilfsorganisationen mit sich.

Namen von Hilfsorganisationen missbraucht

Es werden aktuell wieder vermehrt die Namen von Handicap International oder des Schweizerischen Gehörlosenbundes für die betrügerischen Zwecke missbraucht. Die sich als taubstumm ausgebenden Personen erwecken Mitleid und Unsicherheit. Sie sammeln aber weder für Hilfsorganisationen noch für Bedürftige, sondern bereichern sich selbst.

Sammeltoure
Die Sammeltouren der betrügerischen Bettler sind oft gut durchgeplant. (Symbolbild) - Keystone

Eine solche Sammeltour von betrügerischen Bettlern ist nicht selten straff geplant und organisiert. Die Geldsammler werden gezielt von Ort zu Ort gefahren und wieder abgeholt.

Echte Hilfsorganisationen hingegen führen keine Bargeldsammlungen auf der Strasse durch. Die Mitarbeiter händigen, wenn dann Einzahlungsscheine an dafür errichteten und bewilligten Informationsständen aus.

Sowohl Mitarbeiter als auch der Informationsstand sind bei bewilligten Strassenaktionen klar und deutlich als solche erkennbar.

Die Polizei rät

Lassen Sie sich nicht bedrängen und gehen Sie weiter. Informieren Sie die Schaffhauser Polizei über die Notrufnummer 117.

Aufdringliches Betteln ist gesetzlich verboten. Die Personen können also bestraft werden, was in manchen Fällen abschreckend wirkt.

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