In Basel hat's kaum noch Bettler aus dem Ausland
Die Zahl der Bettler ist in Basel seit diesem Sommer deutlich zurückgegangen. Grund dafür sind strengere Regeln, die vom Bundesgericht gestützt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Noch vor drei Jahren ärgerten sich viele Basler über die zahlreichen Bettler.
- Nun hat sich die Situation allerdings beruhigt.
- Ausländische Bettler können seit kurzem schnell weggewiesen werden.
In Basel gelten seit diesem Sommer strengere Regeln im Umgang mit Bettlern ohne Schweizer Pass. Die neuen Massnahmen zeigen nun bereits Wirkung: Die Zahl der bettelnden Personen hat in letzter Zeit deutlich abgenommen, wie «SRF» in der Sendung «Schweiz aktuell» berichtet.
Laut Wachtmeister Andreas Jäggin von der Polizei Basel-Stadt hat es aktuell noch etwa zehn bis 20 bettelnde Personen aus Osteuropa. Vor drei Jahren waren es Schätzungen zufolge noch 170. Im Sommer 2020 wurde das Bettelverbot nämlich aufgehoben, was für die hohen Zahlen sorgte.
Nur noch selten Bettler ohne gültige Papiere
Doch was genau besagen die neuen Vorschriften? Wenn sie zum ersten Mal erwischt werden, werden Bettler ohne gültige Aufenthaltsbewilligung verwarnt. Beim zweiten Mal werden sie konsequent weggewiesen – beim dritten Mal folgt sogar eine Einreisesperre in die Schweiz.
Wie es weiter heisst, muss die Polizei die Bettler direkt beim Nachfragen nach Geld erwischen. Allerdings spricht sich die Präsenz der Beamten oft herum, was dieses Vorhaben erschwert.
Dennoch sagt Polizeianwärterin Rahel Schümperli: «Seit wir die neuen Möglichkeiten haben, hat sich die Situation sehr stark gebessert. Wir treffen nur noch selten Leute ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz an.»
Die Bevölkerung hat denselben Eindruck. Gegenüber «SRF» sagen befragte Basler, dass sie ebenfalls deutlich weniger Bettler wahrnehmen. Auch in den polizeilichen Zahlen zeigt sich der Erfolg der neuen Handhabung: Elf Wegweisungen wurden bereits ausgesprochen, dazu kommen 46 Verwarnungen. Ein Einreiseverbot gab es bisher noch nicht.
Basis für das härtere Vorgehen ist ein Urteil des Bundesgerichts von diesem März. Rahel Walser, Mediensprecherin vom Justiz- und Sicherheitsderpartement Basel-Stadt, erklärt: «Das Bundesgericht hält fest: Mittellose Personen aus EU- oder EFTA-Staaten, die nur zum Betteln in die Schweiz kommen, erfüllen die Einreisevoraussetzungen nicht.»
Dies, weil sie nicht als Dienstleistungsempfänger oder (Nicht-)Erwerbstätige gelten. Entsprechend hätten Kantone die Option, Einreise und Aufenthalt von Bettlern als rechtswidrig einzustufen. Kritiker wie die Demokratischen Juristen sehen diese Interpretation kritisch. Anhand eines konkreten Falls will der linke Verein die Frage von einem Gericht beurteilen lassen.
Abnahme auch in Bern
In Bern ist die Situation indes ähnlich, wie Alexander Ott von der Fremdenpolizei gegenüber Nau.ch erklärt: «Seit dem Frühling hat die Anzahl an Bettlern ohne Schweizer Staatsbürgerschaft und ohne Schweizer Wohnsitz massiv abgenommen.»
Täglich würden sie noch zwei bis drei ausländische bettelnde Personen in der Stadt Bern antreffen. Im Februar und März seien es noch zehn bis zwölf gewesen, die teilweise sogar in den Laubenbögen übernachtet hätten. Für Ott ist klar: «Die enorme Abnahme ist vor allem auf das Bundesgerichtsurteil vom März 2023 zurückzuführen.»
Ott macht zudem darauf aufmerksam, dass die Bettler nicht als Einzelpersonen handeln: «Jedes Betteln im Kontext mit osteuropäischen Personen ist organisiert. Diese Menschen müssen das Geld abgeben.»