«Vergessen»: Karten-Zahlung bringt Gastro-Betriebe oft ums Trinkgeld
Viele Menschen zahlen in der Beiz nur noch digital. Für Kunden ist das praktisch. Jedoch geht dabei nicht selten das Trinkgeld vergessen, wie die Restis klagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bargeld ist zwar nach wie vor das beliebteste Zahlungsmittel.
- Karte und digitales Zahlen sind aber auf dem Vormarsch.
- Für Beizen eher ein Nachteil: Einerseits Kartengebühren, andererseits fehlendes Trinkgeld.
Schweizer zahlen in der Beiz immer mehr mit Karte. Das zeigen Zahlen zu den Transaktionen in der Gastronomie von «Monitoring Consumption».
Zwar ist Bargeld nach wie vor das beliebteste Zahlungsmittel. Das digitale Zahlen ist aber klar auf dem Vormarsch. Für Gastro-Betriebe bringt diese Entwicklung nicht nur Vorteile.
Kein Bargeld heisst nämlich oftmals auch: kein Trinkgeld!
Gäste vergessen beim Zahlen mit Karte Trinkgeld
Beim Branchen-Verband «GastroSuisse» heisst es gegenüber Nau.ch: «Oft wird Trinkgeld in bar gegeben. Es kann vorkommen, dass bei Kartenzahlungen das Trinkgeld vergessen geht oder zu kurz kommt.»
Unterdessen sei es auch möglich, dieses zusätzlich zum Rechnungsbetrag auf die Karte zu belasten. «Viele Betriebe weisen auf diese Möglichkeit auch explizit hin.»
Wie das aussehen kann, zeigt sich etwa beim Selbstbedienungsrestaurant «Tibits». Wer hier mit Karte an der Kasse steht, wird gefragt, ob man zusätzlich ein Trinkgeld geben will. Wenn man das nicht will, muss dies auf dem Kartenterminal entsprechend angegeben werden.
Marketing-Leiter Amar Abbas erklärt: «Auch wenn sich bei uns alle selbst bedienen dürfen: Unsere Mitarbeitenden sind neben dem Kassieren stets auch mit Abräumen und Sauberhalten des Restaurants beschäftigt. Ausserdem betreuen sie das Buffet.»
Nebst dem fehlenden Trinkgeld kommen die Gebühren hinzu. Zahlungen per Kreditkarte sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, so Gastrosuisse zu einem weiteren Nachteil.
«Je nach Karte wird für jede Transaktion eine Kommission abgezogen. Und für die Zahlungsart Karte muss ein Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen werden.»