Im Kanton Basel-Landschaft wird der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Künftig werden E-Zigaretten wie normale Raucherwaren behandelt.
Ein «Genuss ohne Reue» ist das Rauchen einer E-Zigarette nicht. Denn auch Liquids enthalten gesundheitsgefährdende Stoffe. Das Essener Landgericht verbot daher einen entsprechenden Werbeslogan. Foto: Friso Gentsch/dpa
Ein «Genuss ohne Reue» ist das Rauchen einer E-Zigarette nicht. Denn auch Liquids enthalten gesundheitsgefährdende Stoffe. Das Essener Landgericht verbot daher einen entsprechenden Werbeslogan. Foto: Friso Gentsch/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Basel-Landschaft wird der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten.
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Im Kanton Basel-Landschaft wird der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Der Landrat hat am Donnerstag in zweiter Lesung das Alkohol- und Tabakgesetz entsprechend angepasst.

In Baselland werden künftig nikotinhaltige E-Zigaretten wie normale Raucherwaren behandelt. Derzeit sind E-Zigaretten mit Nikotin wegen einer Rechtslücke frei verkäuflich: Das Verwaltungsgericht hatte im April 2018 eine Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) aufgehoben.

Einstimmiger Entscheid

Der Landrat sprach sich am Donnerstag in seiner zweiten Lesung mit 82 gegen 0 Stimmen für die Anpassung des Alkohol- und Tabakgesetzes aus. Angestossen hatte das Verbot eine EVP-Motion.

Der Bund dürfte ein Verbot wohl frühestens Mitte 2022 umsetzen – wenn überhaupt, denn über die Modalitäten bestehen Meinungsunterschiede. Nun ist der Kanton Basel-Landschaft wie auch schon der Kanton Wallis dem Bund vorausgeeilt.

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