Verschärftes Waffenrecht tritt in Kraft
Am Donnerstag tritt das verschärfte Schweizer Waffenrecht in Kraft. Die Wogen haben sich geglättet, sind Sicherheitspolitiker überzeugt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Mai stimmte die Schweiz mit 63,7 Prozent für die Anpassung des Waffenrechts.
- Ab heute Donnerstag tritt die Anpassung an das EU-Waffenrecht in Kraft.
Am 19. Mai stimmt die Schweizer Bevölkerung mit 63,7 Prozent der Stimmen deutlich für die Anpassung des Schweizer Waffenrechts. Vorangegangen war eine heftige Debatte über die Anpassung des Schweizer Gesetzes an die Waffenrichtlinie der EU.
Nun tritt die neue Regelung heute, 15. August, in Kraft. Sturmgewehre gelten neu als verbotene Waffen. Besitzer halbautomatischer Waffen benötigen künftig eine Ausnahmebewilligung.
Sammler müssen ein Verzeichnis führen und nachweisen, dass Waffen sicher verstaut sind. Und Schützen müssen regelmässig nachweisen, dass sie in einem Verein sind oder regelmässig schiessen.
Weitere Anpassungen, wie etwa der verbesserte Informationsaustausch unter den Schengen-Staaten, werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Auch die Bestimmungen für die Markierung wichtiger Teile der Waffen kommen später. Die Meldepflicht für sämtliche Transaktionen mit Waffen gilt ab dem 14. Dezember.
Laut Bundesrat wichtige Lücken geschlossen
Mit der Anpassung werden Lücken im Kampf gegen den Waffenmissbrauch geschlossen, erklärte der Bundesrat vor der Abstimmung.
Anders die Gegner: Dort hiess es, die EU-Waffenrichtlinie sei unrecht, freiheitsfeindlich und die Übernahme ins Schweizer Recht widerspreche der Verfassung. Der Schiesssport werde mit dem schärferen Waffenrecht zu Grabe getragen, die neue Richtlinie hingegen sei nutzlos.
«Schützen haben Volksentscheid akzeptiert»
Wie ist die Stimmung bei den Waffenbesitzern 85 Tage nach der Abstimmung? «Die meisten Schützen haben den Volksentscheid akzeptiert», glaubt FDP-Ständerat Josef Dittli. Er ist Präsidenten der Sicherheitskommission im Stöckli. Der Urner ist froh, dass mit den «sehr moderaten Anpassungen» der Verbleib der Schweiz im Schengen-Abkommen sichergestellt wird.
Doch klar ist für ihn auch, dass die Schützen nun «mit skeptischen Augen über erneute Verschärfungen des Waffenrechts wachen. Sei es durch interne politische Vorgänge oder durch Entscheide der EU.»
Nur wenige von angepasstem Waffenrecht betroffen
Auch CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann glaubt, dass sich bei den Schützen die Wogen geglättet haben. Sie habe seit der Abstimmung von den Gegnern für eine Verschärfung des Waffenrechts nichts mehr gehört. «Die Revision betrifft am Ende auch nur wenige Personen», ist die Sicherheitspolitikerin überzeugt.
Doch reichen die Verschärfungen auch weit genug? Vor rund einer Woche haben zwei Bewaffnete in El Paso und Dayton (USA) ein Blutbad angerichtet. Über 30 Menschen sterben.
Das sei keine Frage des Waffengesetzes, «sondern eine des kriminellen Verhaltens von Einzelpersonen oder Terroristen», erklärte Dittli gegenüber Nau. Zudem sei das Waffenrecht in der Schweiz nicht ganz so liberal wie in den USA.
In der Regel seien Waffenbesitzer in der Schweiz gut ausgebildet. Das aktuelle Waffenrecht entspreche darum voll und ganz «den Schweizer Verhältnissen».
Auch Glanzmann glaubt, dass das Waffengesetz in der Schweiz besser funktioniere. Die Kontrollen in den USA seien schwächer, als in der Schweiz. Dort könne man Waffen beispielsweise unkontrolliert erwerben.