Verteidiger fordert Freispruch für Mutter von totem Mädchen
Im Mordfall des achtjährigen Mädchens verlangt der Verteidiger einen Freispruch für die angeklagte Mutter.

Der Verteidiger hat am Montag vor dem Berner Obergericht einen Freispruch für die wegen Mordes an ihrer Tochter angeklagte Mutter verlangt. Die Ermittler hätten sich von Anfang an auf seine Mandantin eingeschossen, kritisierte der Anwalt der Angeklagten.
Nach dem Auffinden des toten achtjährigen Mädchens im Könizbergwald bei Bern im Februar 2022 sei ein rascher Ermittlungserfolg gerade für die Bevölkerung wichtig gewesen. «Aber nicht richtig», wie der Verteidiger betonte.
Einhäufige Ermittlungen infrage gestellt
«Es wurde von Anfang an nur in eine Richtung ermittelt», betonte der Verteidiger der Angeklagten. Seine Mandantin sei der Polizei von Beginn weg suspekt gewesen. Entlastenden Momenten zugunsten der Mutter seien die Ermittler nicht genügend nachgegangen.
Eine Dritttäterschaft könne nicht ausgeschlossen werden. Das achtjährige Mädchen sei anhänglich und offen gegenüber Menschen gewesen, manchmal habe man sie sogar bremsen müssen. Es sei also durchaus möglich, dass das Kind jemanden kennengelernt oder eine bekannte Person getroffen habe und mit ihr in den Wald gegangen sei.
Ungeklärte DNA-Spuren und mögliche Racheakte
Auf dem Weg in den Wald habe die Spurensicherung eine Gesichtsmaske mit männlicher DNA gefunden. Diesem Hinweis seien die Ermittler nicht weiter nachgegangen. Nicht ausgeschlossen werden könne auch, dass ein Ex-Freund der Mutter sich rächen wollte und dem Mädchen etwas angetan haben könnte.
Nur weil man am Tatort keine DNA einer Drittperson gefunden habe, heisse das nicht, dass es keine Dritttäterschaft gegeben habe, sagte der Verteidiger.
Am Tattag soll ein jugendlicher Zeuge Mutter und Kind auf dem Weg in den Wald gesehen haben. Es sei doch kaum wahrscheinlich, dass die Mutter unmittelbar danach ihre Tochter umbringe, im Wissen, dass sie gerade von jemandem gesehen worden seien.