Verteidigung brandmarkt in Berner Betrugsprozess Behördenversagen
Im Betrugsprozess vor dem Berner Wirtschaftsstrafgericht forderte der Verteidiger einen Freispruch und behauptete, die Behörden hätten versagt.
Im Betrugsprozess vor dem Berner Wirtschaftsstrafgericht hat der Verteidiger des angeschuldigten Mannes am Dienstag einen Freispruch von den Hauptvorwürfen gefordert. Die Behörden hätten im Fall seines Mandanten versagt, argumentierte er. Der Mann steht zusammen mit seiner Frau vor Gericht, weil er den Behörden trotz hoher Steuerschulden ein Millionenvermögen verheimlicht haben soll.
Sein Mandant habe sich zwar passiv verhalten, von verheimlichen oder verstecken könne aber keine Rede sein, betonte der Verteidiger. Er geisselte vielmehr die bernischen Behörden, namentlich die Steuerbehörden, die untätig geblieben seien und weggeschaut hätten. Man habe es dem Mann schon sehr leicht gemacht.
Der Angeklagte soll über Jahre Steuern nicht bezahlt haben. Es kam zu zahlreichen Pfändungsverfahren, die in Verlustscheinen von über 16,4 Millionen Franken endeten. Bei den Verfahren gab der Beschuldigte jeweils an, über kein Vermögen oder nennenswertes Einkommen zu verfügen.
Luxusleben und drei Millionen Franken
Dabei führte das Paar ein Luxusleben mit teuren Autos, Reisen, Kleidern, Uhren und Weinsammlung. In Liechtenstein und später in der Schweiz hatten die beiden auf einem Konto über drei Millionen Franken parkiert. Es habe nicht nur Vermutungen gegeben, sondern klare Fakten, die die Behörden hätten sehen können. «Dort arbeiten Profis», betonte der Verteidiger.
Zwar sei man bei manchen Behörden misstrauisch geworden, doch gehandelt habe niemand. Die Behörden hätten die nötigen Kompetenzen und Ermächtigungen dazu gehabt. Eine Prüfung der Angaben wäre durchaus zumutbar gewesen. Stattdessen hätten die Behörden vieles einfach akzeptiert.
Natürlich wäre der Schlamassel ohne Zutun seines Angeklagten nicht entstanden, räumte der Verteidiger ein. Doch wenn man von Anfang an genauer hingeschaut hätte, hätte man Schlimmeres verhindern können.
Verteidiger fordert Freispruch
Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten einen Freispruch von allen Betrugsvorwürfen. Sein Mandant solle wegen weiterer, kleiner Delikte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 700 Franken verurteilt werden.
Zu diesen kleineren Delikten gehört das Fälschen von Parkkarten für Gehbehinderte. Auf den Karten manipulierte der Mann das Ablaufdatum, damit er selber besser parkieren konnte.
Der Verteidiger der mitangeklagten Lebenspartnerin wird am Dienstagnachmittag sein Plädoyer halten. Das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts wird am Donnerstag verkündet. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.