Verursacher von tödlichem Unfall war früher Verkehrspolizist
Der Unfallverursacher, der bei einer Kollision auf die A3 drei Menschen tötete, wurde wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Tötung angeklagt.

Das Wichtigste in Kürze
- Vor zwei Jahren kam es auf der A3 zu einem Unfall mit drei Todesopfern.
- Nach Angaben des Psychiaters habe er sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden.
- Deswegen wird seine Schuldfähigkeit «mindestens mittelgradig» vermindert.
Ein Porschefahrer verursachte im November 2019 auf der A3 eine Kollision mit drei Todesopfern. Laut Psychiater soll er sich damals in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden haben. Er stufte am Montag vor dem Bezirksgericht Brugg AG die Schuldfähigkeit des Mannes als «mindestens mittelgradig» vermindert ein.
Der heute 47-jährige Unfallverursacher hat nach eigenen Angaben in seiner Heimat Montenegro sieben Jahre lang als Polizist gearbeitet. Das sagte er in der Befragung zu seinen persönlichen Umständen.
Vor allem die Tätigkeit als Verkehrspolizist habe ihm gefallen. In die Schweiz kam er 1999. Seine Befragung zum Unfall folgt am Nachmittag.

Zu dem Crash, bei dem drei Personen getötet wurden, kam es am Vormittag des 27. November 2019 auf der A3 Richtung Zürich auf Gemeindegebiet Effingen AG, kurz vor dem Bözbergtunnel. Dort befand sich eine Baustelle und die Sperrung der Überholspur war signalisiert, die Fahrzeuge wurden auf die rechte Spur verwiesen.
Der Beschuldigte missachtete die Signalisation und raste mit mehr als 150 Kilometern pro Stunde an der langsam vorankommenden Kolonne vorbei. Der Mann habe sich «in einer akuten Belastungssituation» befunden, sagte der psychiatrische Gutachter.
Grundsätzlich könne er schlecht mit Emotionen umgehen. Dazu kämen Ängste, Depressionen, aber auch Aggressionen. Zugespitzt habe sich die Situation durch die drohende Scheidung. Diese ist bis heute nicht vollzogen.
«Suizidale Komponente» erkennbar
Bei der damaligen Fahrt sei eine «suizidale Komponente» zu erkennen, so der Psychiater. Erst kurz bevor der Beschuldigte mit einem schweren Baustellenfahrzeug kollidiert wäre, habe ihn «der Selbsterhaltungsinstinkt überwältigt». Er schwenkte nach rechts ein, um in die Kolonne einzufädeln. Zum Bremsen war es aber zu spät.
Der Porsche prallte in einen roten Renault. Dieser wurde in den vor ihm fahrenden Sattelschlepper gedrückt und zerquetscht. Die drei Insassen, ein Ehepaar mit seinem Schwiegersohn, wurden getötet.
Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Die mittelgradige Verminderung der Schuldfähigkeit diagnostizierte der Gutachter aus der Gesamtsituation und der Persönlichkeit des Beschuldigten.
Laut einem Experten des Institut für Rechtsmedizin Zürich hatten die Insassen des Renaults keine Überlebenschancen. Dass dessen Airbag deaktiviert gewesen sei, habe bei dem sehr hohen Tempo des Porsche keine mehr Rolle gespielt.
Bericht eines Augenzeugen
Befragt wurde auch ein Mann, der damals in unmittelbarer Nähe des Vorfalls in der Kolonne fuhr. Die anderen Autos hätten «relativ früh» auf die rechte Spur gewechselt. In der Nähe seien Arbeiter beschäftigt gewesen.
Auf einmal habe er registriert, dass sich von hinten mit hohem Tempo ein Auto näherte. Wenige Meter vor ihm habe dessen Lenker seinen Wagen nach rechts «in die Lücke hineingezogen», sagte der Zeuge.
Er habe zu seiner mitfahrenden Tochter noch gesagt, «was macht der?» Da habe es auch schon gekracht. Der Porsche habe einen Laster touchiert und sei dann in den Renault geprallt.
Die Verhandlung des Bezirksgericht Brugg findet Corona bedingt aus Platzgründen in der Mehrzweckhalle in Hausen AG statt. Am Nachmittag folgt die Befragung des Beschuldigten. Am Dienstag geht es mit den Plädoyers weiter.
Der Staatsanwalt klagt den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen - eventuell fahrlässigen - Tötung und der groben Verletzung von Verkehrsregeln an. Er fordert sieben Jahre Freiheitsentzug und eine ambulante Therapie. Der Montenegriner soll anschliessend für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Die Sperre soll für den gesamten Schengenraum gelten.
Der Verteidiger gibt seine Anträge im Rahmen des Plädoyers bekannt. Das Urteil wird voraussichtlich am Mittwochnachmittag eröffnet.