Verwaltung darf AHV-Nummer breiter verwenden
In der Schweiz dürfen die AHV-Nummern ab nächstem Jahr von Verwaltungen systematisch verwendet werden. Heute, Mittwoch, trat diese Gesetzesänderung in Kraft.

Das Wichtigste in Kürze
- Die AHV-Nummer kann in der Schweiz ab 2022 zur Identifikation gebraucht werden.
- Am Mittwoch wurde die entsprechende Gesetzänderung in Kraft gesetzt,
Behörden in der Schweiz dürfen die AHV-Nummer ab dem 1. Januar 2022 systematisch verwenden, um Personen zu identifizieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung und die Ausführungsbestimmungen auf diesen Termin hin in Kraft gesetzt.
Effizienz in der Verwaltung soll gesteigert werden
Ziel sei es, Verwechslungen zu vermeiden und die Effizienz der Verwaltung zu steigern, teilte die Landesregierung mit. Personenattribute wie Familienname, Vorname oder Zivilstand könnten automatisch und rasch aktualisiert werden.

Die Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator ist nur erlaubt, wenn dies zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben nötig ist. Der Zugang zu den entsprechenden Datenbanken müsse optimal gesichert werden, betonte der Bundesrat in seiner Mitteilung. Und es müsse nachvollzogen werden können, wer wann auf die Daten zugegriffen habe.
Kritische Stimmen bezüglich Datenschutz und Sicherheit
Das Parlament hatte die entsprechende Gesetzesrevision in der Wintersession 2020 verabschiedet. In den Räten war das Geschäft umstritten: Der Nationalrat trat erst im zweiten Anlauf darauf ein. Kritiker äusserten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und bezweifelten den Mehrwert der Neuregelung.
Die grosse Kammer wollte ursprünglich, dass eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer verwendet wird. In den Reihen der SVP sowie der Grünen gab es bis zuletzt Bedenken, Identitäten oder falsche Daten könnten gestohlen werden.