Vierfachmord in Rupperswil AG: Die skrupellosen Taten von Thomas N.
Die Urteilsbegründung zum Prozess von Rupperswil liegt nun vor. Das Gericht verhängte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ordentliche Verwahrung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die schriftliche Urteilsbegründung zum Rupperswiler Mordprozess liegt vor.
- Die Parteien haben 20 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.
- Im Dezember 2015 hatte ein Mann eine vierköpfige Familie auf brutale Weise getötet.
Das schriftlich begründete Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg zum Prozess um den Vierfachmord von Rupperswil liegt vor. Es wurde den Parteien zugestellt, die nun innerhalb von 20 Tagen beim Aargauer Obergericht Berufung erklären können.
Sowohl der Anwalt des Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben schon im April bekannt gegeben, dass sie in Berufung gehen wollen. Die Gerichte Kanton Aargau wollen nach Ablauf der Frist selber informieren, ob der Beschuldigte und/oder die Staatsanwaltschaft die Berufung erklärt oder darauf verzichtet haben, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Lebenslängliche Freiheitsstrafe und ordentliche Verwahrung
Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-jährigen Thomas N. am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.
Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.
Zudem verpflichtete es den Schweizer, der in der Nähe des Tatorts in Rupperswil bei seiner Mutter wohnte, zur Zahlung von mehr als einer Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten.
Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehle eine wichtige Voraussetzung, hiess es bei der Urteilsbegründung. Der Beschuldigte sei nicht, wie vom Gesetz verlangt, von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet worden.
Wie «20 Minuten» schreibt, wurde im Urteil erklärt, dass sich der Angeklagte mehrfach skrupellos verhalten habe. Er habe in vollständig vorhandener Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gehandelt. Eine Verminderung seiner Schuldfähigkeit sei nicht gegeben, da der 34-Jährige keine echte Reue gezeigt hatte und mehrfach versucht hatte, den Opfern eine Teilverantwortung zuzuschieben.
Forensisches Gutachten
Die ordentliche Verwahrung wird begründet durch die ernsthafte Möglichkeit, dass der Beschuldigte weitere Taten dieser Art begehen könnte. Die Gefährlichkeit kann nicht anders behoben werden als mit einer Verwahrung.
Wie «20 Minuten» weiter schreibt, sei ein Entscheid über den Therapieerfolg gemäss forensischem Gutachten nicht früher als in 10 bis 15 Jahren möglich. In der Urteilsbegründung wird seine Aussage zitiert, dass es für den 34-Jährigen wie ein «perfektes Verbrechen» gewesen sei. Es sei ihm zudem «egal gewesen, ob er hätte 100 Personen umbringen müssen».
Abscheuliche Tat
Der Mann hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben, die ihn als Schulpsychologen auswiesen, Einlass in ein Haus in der Nachbarschaft in Rupperswil AG verschafft, wo ein 13-jähriger Bub lebte, der im Zentrum seines pädophilen Begehrens stand.
Unter Drohung mit einem Messer brachte er den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Die Mutter zwang er, Geld von zwei Banken zu holen.
Dann verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus.