Vogelgrippe H5N1: Behörden schlagen Alarm
Die Gefahr des «Vogelgrippe H5N1»-Virus in der Schweiz wird vom Bund als gross erachtet. Auslöser für die Hochstufung sind bestätigte polnische Fälle.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund erachtet die Vogelgrippe-Gefahr in der Schweiz als gross.
- Auslöser für die Hochstufung sind bestätigte Fälle in Polen.
- Der Bund empfiehlt konkrete Massnahmen zum Schutz der Tierbestände.
Der Bund erachtet die Vogelgrippe-Gefahr in der Schweiz als gross. Er empfiehlt konkrete Massnahmen zum Schutz der Tierbestände.
Auslöser für die Hochstufung sind bestätigte Fälle des hochansteckenden Vogelgrippe H5N1 in kommerziellen Trutenmastbetrieben in Polen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gab dies bekannt.
Auch aus Ungarn, der Slowakei, Rumänien und Tschechien liegen bestätigte Fälle bei Diverse Vögel aus Mastbetrieben oder Hobbyhaltungen vor.
Ursprung in Russland
Bei der neuesten hochpathogenen Geflügelpest handelt es sich um den Subtyp H5N8. Das BLV geht von einem neu assortierten Virus mit mutmasslichem Ursprung in Russland aus. Auch bei einem Wildvogel in Deutschland wurde das hochansteckende Virus diagnostiziert.
Ob von den Wildvögeln eine Gefahr für das hiesige Nutzgeflügel ausgeht, hängt vom Zugverhalten der Wildvögel ab. Sollte in den nächsten Tagen eine Kältewelle auftreten, könnten die stationär gebliebenen Vögel doch noch südwärts ziehen. Und auf den Mittellandseen der Schweiz ankommen.
Verbreitet werden könnte das Virus auch wegen der intensiven europäischen Handelsbeziehungen im Geflügelsektor. Die betroffenen Staaten haben unterdessen die erforderlichen Massnahmen getroffen. Dabei wird namentlich der Handel mit Tieren aus betroffenen Gebieten unterbunden.
Erhöhtes Risiko von Vogelgrippe H5N1 Einschlepper
Das BLV schreibt, wegen der Zugvögel im Überwinterungsgebiet in der Schweiz müsse derzeit von einem erhöhten Risiko ausgegangen werden. So wäre es am wahrscheinlichsten, dass das Virus eingeschleppt werde. Die Geflügelhalter werden aufgefordert, die Hygiene- und Biosicherheitsmassnahmen in ihren Betrieben zu überprüfen und nötigenfalls zu verbessern.
Die Früherkennung ist laut BLV zentral. Es bittet die Bevölkerung, wachsam zu sein und tote wildlebende Wasservögel einem Wildhüter oder dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Untersuchung von toten und kranken Wildwasservögeln sei nötig, damit ein aktuelles Seuchengeschehen möglichst früh erkannt werden könne.
Bisher keine Fälle in der Schweiz
Seit Mitte Dezember 2019 wurden gemäss einer Aufstellung des BLV insgesamt sechs tote Wildwasservögel untersucht. Die meisten waren Höckerschwäne, aus dem Genfer-, Bieler- und Wohlensee. In allen Fällen war der Befund negativ, die Tiere waren also nicht am Vogelgrippe H5N1 Virus erkrankt beziehungsweise gestorben.
Betreiber von Geflügelmastbetrieben wird die Durchführung einer Ausschlussuntersuchung empfohlen. Seit Dezember 2019 hat laut BLV kein Betrieb eine solche durchgeführt. Verdächtig sind Tiere, die ausgeprägt an Atemproblemen leiden und deren Legeleistung sinkt. Hinweis auf einen Vogelgrippe-Befall kann zudem eine hohe Mortalität sein.
Letzte Welle Anfang 2017
Letztmals hatte der Bund am 18. März 2017 nach rund viermonatiger Dauer Präventionsmassnahmen zur Vogelgrippe H5N1 aufgehoben. Zuvor waren mehrere Wildvögel am Virus verendet, beim Hausgeflügel wurden dagegen keine Fälle bekannt.
Insgesamt gab es 121 bestätigte Fälle auf 376 analysierte Tiere. Es handelte sich vorwiegend um Reiherenten, Möwen und Schwäne. Der letzte bestätigte Fall von Vogelgrippe H5N1 stammt von Ende Dezember 2017 aus Erlach BE am Bielersee.