Vogelgrippe H5N1: Der Bund hebt die Schutzmassnahmen auf
In der Schweiz wurden die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe H5N1 beendet. Angeblich hat sich das Risiko einer Ausbreitung vermindert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz beendet die Massnahmen gegen die Vogelgrippe.
- Eine Ausbreitung der Krankheit wurde verhindert, die Seuchenlage hat sich beruhigt.
Die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe H5N1 wurden vom Bund aufgehoben. Offenbar hat sich das Risiko einer Ausbreitung der Seuche minimiert. Zahlreiche Zugvögel seien schon an ihren Sommeraufenthalten angekommen. Das heisst, der Virus wird nicht mehr grossflächig eingeschleppt.
Vogelgrippe H5N1 habe sich beruhigt
Die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels würden deshalb am Freitag ausser Kraft gesetzt. Dies teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mit. Die Seuchenlage habe sich beruhigt und eine Ausbreitung der Krankheit habe verhindert werden können.
In der Schweiz trat die Vogelgrippe H5N1 nur bei einzelnen Vögeln auf: in einem Zürcher Hobby-Geflügelbetrieb im Hüntwangen ZH und bei einer toten Möwe bei Schaffhausen. Im Tierpark Bern wurde die Grippe zweimal festgestellt: bei einem verstorbenen Graureiher und einem Pelikan.
Die Vogelgrippe H5N1 grassierte in diesem Winter in fast allen Ländern Europas. Der Höhepunkt der Epidemie wurde in der zweiten Januarwoche erreicht, seither sei die Anzahl Fälle rückläufig.
Trotzdem ist weiter Vorsicht geboten
Nach dem Fall in Hüntwangen hatte der Bund im November Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingeführt. Diese befanden sich entlang der grossen Gewässer des Mittellandes sowie der Aare. So sollte verhindert werden, dass Geflügel in Kontakt mit Wildvögeln kommt.
Unter anderem durften Tiere nur in Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich waren. Auslaufflächen mussten mit Netzen abgedeckt werden. War das nicht möglich, durfte das Geflügel nicht ins Freie gelassen werden.
Obwohl Ansteckungen von Menschen «äusserst unwahrscheinlich» sei, ruft das BLV auch weiterhin zu gewissen Vorsichtsmassnahmen auf: Kadaver von Wildvögeln sollten nicht berührt und der Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet werden.