Vogelgrippe H5N1: Vorbeugende Massnahmen in der Schweiz
Die Vogelgrippe H5N1 wurde in zahlreichen Geflügelhaltungen in Deutschland nachgewiesen. Die Schweiz reagiert mit vorbeugenden Massnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- In etlichen Geflügelhaltungen in Deutschland wurde die Vogelgrippe H5N1 nachgewiesen.
- Die Schweiz will sich mit vorbeugenden Massnahmen vor einem Ausbruch schützen.
Die Vogelgrippe H5N1 hat Süddeutschland erreicht und dort um sich gegriffen. Damit ist auch die Schweiz in deren Reichweite gelangt. Vorbeugende Massnahmen gelten in einigen grenznahen Gemeinden der Kantone Schaffhausen, Aargau und Basel-Landschaft ab Freitag Mitternacht.
Massnahmen gegen die Vogelgrippe H5N1
Hausgeflügel darf gemäss den Massnahmen nicht in eine andere Stallung verstellt werden. Ausserdem sind Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel verboten. Der Mist von Geflügel darf nicht aus den betroffenen Gebieten verbracht werden. Um das Geflügel zum Schlachthof transportieren zu dürfen, braucht es eine Bewilligung durch die kantonalen Behörden.
Ausserdem müssen auffällige Häufungen von kranken oder verstorbenen Hühnern den kantonalen Behörden gemeldet werden. Geflügelhaltungen, die sich noch nicht bei der kantonalen Behörde registriert haben, müssen dies umgehend nachholen.
In Deutschland sei das Virus Vogelgrippe H5N1 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen worden. Das hiess es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom Freitag. Das Virus sei aber nach heutigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich.