Völkerrecht: Kündigungsregel für Abkommen soll nicht in Verfassung

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Bern,

Das Völkerrecht ist ein international bindendes Rechtswerk. Die Schweiz ist Teil zahlreicher Verträge. Doch: Wer darf sie kündigen?

Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält der Bundesrat an seinem Gesetzesentwurf fest.
Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält der Bundesrat an seinem Gesetzesentwurf fest. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigungsregel für das Völkerrecht hat in der Verfassung keinen Platz.
  • So befindet die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK).
  • Lediglich der Bundesrat kann bisher eine Kündigung durchziehen.

Der Streit darüber, wer für die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig ist, geht in eine weitere Runde. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) lehnt es ab, die Verfassung zu ändern.

Sie will im Gesetz festhalten, dass jene Instanz ein Abkommen ändern oder kündigen kann, die auch für den Abschluss zuständig war. Je nach Bedeutung des Vertrags ist das der Bundesrat, das Parlament oder allenfalls das Volk.

Zuständigkeit soll geregelt sein

Derzeit hält sich der Bundesrat alleine für zuständig. Mit der neuen Kompetenzverteilung ist er zwar einverstanden. Er ist aber der Auffassung, dass dafür eine Verfassungsänderung notwendig ist. Er begründet das unter anderem mit der Tatsache, dass auch die Zuständigkeit für den Abschluss in der Verfassung geregelt ist.

Davon will die Kommission nichts wissen. Sie hat einstimmig beschlossen, ihren Gesetzesentwurf unverändert dem Ständerat vorzulegen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie beantragt, nicht auf die Verfassungsänderung einzutreten.

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