Ständerat lehnt Selbstbestimmungsinitiative ohne Gegenvorschlag ab
Ein «Switzerland first», also Schweizer Recht vor Völkerrecht, das schaffe mehr Probleme als es löse, sagt mit 36 zu 6 Stimmen der Ständerat. Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP (Schweizer Recht statt fremde Richter) soll nicht einmal einen Gegenvorschlag erhalten.
Die SVP will mit der Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative) festlegen, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht Vorrang hat - unter Vorbehalt von zwingenden Bestimmungen wie dem Folterverbot.
Der Ständerat sprach sich am Dienstag mit 36 zu 6 Stimmen dagegen aus. Für die Initiative setzten sich die SVP-Vertreter ein. Immer häufiger würden Volksentscheide wegen des internationalen Rechts nicht umgesetzt, argumentierten sie - zum Beispiel die Masseneinwanderungsinitiative. Die Macht müsse beim Volk bleiben.
«Switzerland first»
Ein bisschen mehr «Switzerland first» wäre angebracht, befand Alex Kuprecht (SVP/SZ). Der Souverän messe dem Initiativrecht eine hohe Bedeutung zu, betonte auch Thomas Minder (parteilos/SH). Und er wolle, dass umgesetzt und angewendet werde, was er in die Verfassung schreibe. Landesrecht über das Völkerrecht zu stellen, sei eine legitime und logische Forderung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat lehnt die SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative) klar ab.
- SVP-Vertreter forderten etwas mehr «Switzerland first».
- Die Initiativ-Gegner betonten, gerade einem Kleinstaat wie der Schweiz nütze das Völkerrecht enorm.
Das Recht des Stärkeren
Daniel Jositsch (SP/ZH) gab zu bedenken, dass das Recht des Stärkeren gelte, wenn zwischen Staaten kein vertragliches Korsett bestehe. Die Profiteure des Völkerrechts seien Kleinstaaten wie die Schweiz. Mit der Initiative würde die Schweiz sagen: «Wir halten die Verträge ein, ausser wir wollen mal nicht.»
Keine echte Klärung
Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, die Initiative bringe nicht die Klarheit, die sie verspreche - im Gegenteil. Unklar sei etwa, wann Verträge gekündigt werden müssten. «Das haben wir schon bei der Masseneinwanderungsinitiative erlebt», sagte Sommaruga.
Sie wies auch darauf hin, dass die Selbstbestimmungsinitiative gerade im Fall der Masseneinwanderungsinitiative nichts ändern würde, da die Personenfreizügigkeit dem Referendum unterstand. Für das Bundesgericht wäre der Vertrag also weiterhin massgebend.
Über die Selbstbestimmungsinitiative wird nun noch der Nationalrat beraten, bevor das Stimmvolk am Zug ist.