Vor Prozess zu Vierfachmord in Rupperswil AG: Was braucht es für eine Verwahrung?

Alexandra Aregger
Alexandra Aregger

Luzern,

Die lebenslange Verwahrung - ein Ding der Unmöglichkeit. So scheint es in der Schweiz zumindest. Denn es zeigt sich, dass die Voraussetzungen für eine lebenslange Verwahrung ziemlich schwierig zu erfüllen sind. Wir sprechen mit einem Experten.

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Werden Mörder in Schweiz zu lasch bestraft? - Nau

Ein Beispiel dafür ist der Mordfall Marie. Die 19-jährige Marie wurde 2013 von einem Mann entführt und erdrosselt. Der Täter, Claude D., hatte bereits 1998 seine damalige Ex-Freundin ermordet. Der Wiederholungstäter wurde 2016 zu lebenslanger Freiheitsstrafe und lebenslanger Verwahrung veruteilt.

Der Täter ist jedoch weiterhin zu lebenslanger Freiheitsstafe veruteilt. Trotzdem stellt sich die Frage: Wieso hat die Schweiz die lebenslange Verwahrung 2004 in die Verfassung aufgenommen? Denn wie es scheint ist diese kaum umsetzbar.

Nächste Woche beginnt der Prozess gegen den Vierfachmörder Rupperswil. Im Hinblick darauf traf Nau-Reporterin Alexandra Aregger den Dozent für Recht an der Hochschule Luzern, Reto Ineichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 2004 wurde die lebenslange Verwahrung in die Schweizer Verfassung aufgenommen.
  • Im Mordfall Marie wurde die lebenslange Verwahrung des Täters diese Woche vom Bundesgericht aufgehoben.
  • Die Voraussetzungen für die lebenslange Verwahrung sind laut Rechtsdozent Reto Ineichen schier unmöglich zu erfüllen.

Am Mittwoch hat das Bundesgericht jedoch die Aufhebung der lebenslangen Verwahrung bestätigt (Nau berichtete). Nur ein Sachverständiger gehe davon aus, dass der Verurteilte «dauerhaft untherapierbar» sei. Für eine lebenslängliche Verwahrung brauche es zwei unabhängige Gutachten, die zu diesem Schluss kämen.

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