Vorzeitige Zuweisung Asylsuchender wird Mitte Dezember aufgehoben

Keystone-SDA
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Bern,

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird den Kantonen ab 16. Dezember keine Asylsuchenden mehr vorzeitig zuweisen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In den Bundesasylzentren stehen laut dem SEM wieder genügend Unterbringungsplätze für neu eintretende Asylsuchende zur Verfügung.

Staatssekretariat für migration sem
Staatssekretariat für Migration (SEM). (Symbolbild) - keystone

Die Bundesasylzentren verfügten wieder über genügend freie Betten, um die Unterbringung von Asylsuchenden während der ganzen Dauer des Asylverfahrens gewährleisten zu können, teilte das SEM am Mittwoch mit. Die Zahl der Unterbringungsplätze in den Bundesstrukturen habe in den letzten Monaten von rund 5000 auf über 9000 erhöht werden können.

Asylsuchende mit einer Wegweisungsverfügung würden falls nötig auch weiterhin vor Ablauf der vorgesehenen maximalen Aufenthaltszeit von 140 Tagen aus den Bundesasylzentren austreten. Dabei handelt es sich laut SEM um eine verhältnismässig kleine Gruppe. Die Kantone seien vergangene Woche über diesen Entscheid orientiert worden.

Dank der weiteren Beschleunigung der Asylverfahren, dem Einsatz zusätzlicher Fachpersonen bei der Bearbeitung von Asylgesuchen und der Unterstützung durch die Armee, die zusätzliche Unterkünfte zur Verfügung stelle, könne das SEM weiterhin alle Asylsuchenden wie auch Schutzsuchende aus der Ukraine aufnehmen.

Das SEM registrierte im Oktober 3208 neue Asylgesuche und damit den höchsten Monatswert seit Anfang 2016. Im November ist laut Mitteilung mit ähnlich vielen Gesuchen zu rechnen. Die Zahl neuer Asylgesuche dürfte Ende dieses Jahres bei rund 24'500 liegen. Parallel dazu stellten weiterhin 2600 bis 3000 Personen aus der Ukraine pro Monat ein Gesuch um Erteilung des Schutzstatus S.

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