Wallis: Neue Feuerregeln wegen Trockenheit
Im Kanton Wallis gilt seit letzter Woche ein generelles Feuerungsverbot. Die Gemeinden können sich aber freuen: 1.-August-Feuer sind gestattet.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Wallis, dem Tessin und dem graubünden gilt ein generelles Feuerverbot.
- Im Kanton Wallis dürfen die 1.-August-Feuer aber nun trotzdem realisiert werden.
- Das hat der Kanton heute bekanntgegeben.
Weil es in den letzten Wochen derart wenig geregnet hat, haben diverse Kantone ein Feuerverbot erlassen, darunter auch das Wallis.
Heute kommuniziert der Kanton, dass die 1-August-Feuer in diversen Gemeinden trotzdem erlaubt seien. «Den Gemeinden ist es erlaubt, ausserhalb der Gefahrenbereiche auf eigene Verantwortung Zonen zum Abfeuern von Feuerwerkskörpern zu bestimmen», schreibt die Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft in einer Mitteilung. Für Privatpersonen bleibe das Abfeuern von Feuerwerk jedoch auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten.
Die für die Feuerwerke bestimmten Zonen müssten dabei aber stets bewacht und gesichert werden. Nur so könnten Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässe und Wohnzonen effizient vor Bränden beschützt werden.