Ein diebisches Trio hat sich im Walliseller Hallenbad an den Garderobenschränken zu schaffen gemacht. Nun wurden die Frauen zu Geldstrafen verurteilt.
Frauen Garderobenkästli aufgebrochen
Ein diebisches Trio hat sich im Hallenbad an den Garderobenschränken zu schaffen gemacht. (Symbolbild) - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Frauen haben im Hallenbad «Water World» ein Garderobenkästli aufgebrochen.
  • Eine dritte Beteiligte stand währenddessen Schmiere.
  • Alle drei wurden erwischt und verurteilt.
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Im Walliseller Hallenbad «Water World» kam es im März zu einem versuchten Diebstahl. Drei junge Frauen betraten mit Werkzeug den Garderobenraum. Es handelte sich um zwei 18-jährige Schweizerinnen und eine 22-jährige ausländische Komplizin.

Wie der «Zürcher Unterländer» berichtet, stemmten zwei der Frauen das Türblech eines Garderobenkästlis auf. Eine von ihnen zog anschliessend den Inhalt aus dem Schliessfach. Eine der Schweizerinnen stand währenddessen Schmiere.

Waren im Wert von 1900 Franken entwendet

Ein weiterer Garderobenkasten war unverschlossen und wurde ebenfalls von den Frauen geleert. Das Trio erbeutete Kleidung, Bezahlkarten und ein Mobiltelefon im Wert von insgesamt 1900 Franken. Bevor sie die Beute unter sich aufteilen konnten, wurden die Diebinnen allerdings erwischt und verhaftet.

Die entsprechenden Strafverfahren wurden nun abgeschlossen, die Urteilsvorschläge des Staatsanwalts wurden von allen drei Frauen akzeptiert. Die zwei, welche die Spindtür aufbrachen, wurden wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Diebstahls verurteilt.

Neben einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken, müssen sie eine Busse von 500 Franken entrichten. Hinzu kommen die Verfahrensgebühren von 800 Franken.

Wurde dir schon einmal etwas gestohlen?

Die Schweizerin, welche Schmiere stand, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Auch sie muss eine Busse zahlen, die mit 400 Franken etwas niedriger ausfällt als jene ihrer Komplizinnen. Auf die 18-Jährige kommen ebenfalls die Verfahrenskosten von 800 Franken zu.

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