Walliser Bestatter wegen Störung der Totenruhe verurteilt
Ein Walliser Bestatter wollte zwei Särge ohne Deckel einäschern lassen. Nun wurde er wegen Störung der Totenruhe zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Walliser Bestatter wurde wegen Störung der Totenruhe verurteilt.
- Er wollte zwei offene Särge ohne Deckel einäschern lassen.
- Der Angeklagte muss nun eine Geldstrafe zahlen.
Ein Walliser Bestattungsunternehmer ist wegen Störung der Totenruhe und versuchten Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er wollte zwei Särge ohne Deckel verbrennen, um die bearbeiteten Stücke in seiner Firma ausstellen zu können.
«Der Angeklagte wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 450 Franken und einer Busse von 6300 Franken bestraft. Es wurde eine Bewährungsfrist von zwei Jahren angesetzt.» Dies sagte der mit dem Fall betraute Staatsanwalt Olivier Elsig am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Störung der Totenruhe: Bestatter entfernte Sargdeckel
Der Inhaber eines Bestattungsinstituts im Unterwallis hatte 2017 nach zwei Abdankungsfeiern im Bestattungszentrum Platta in Sitten die Sargdeckel zurückgenommen. Er habe dann ein Tuch über die Gesichter der Verstorbenen gelegt, wie es in der Anklageschrift heisst.
Als die Angestellten des Krematoriums die zwei offenen Särge erblickten, weigerten sie sich, die Einäscherungen durchzuführen. Sie bestanden darauf, dass der Bestatter die Deckel zurückbringe. Der Bestatter weigerte sich zunächst, beauftragte dann aber Mitarbeiter, um Spanplatten an den Särgen zu verschrauben.
Nachdem der Fall von Störung der Totenruhe bekannt geworden war, verzichtete der Angeklagte darauf, die Särge in Rechnung zu stellen.