Walliser Hymne wird nicht in der Verfassung verankert
Das Walliser Kantonsparlament lehnte mit 78 zu 45 Stimmen die Aufnahme der Walliser Hymne in die Verfassung ab.
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Die Walliser Hymne wird nicht in die Verfassung aufgenommen. Das Walliser Kantonsparlament lehnte am Mittwoch eine entsprechende Motion von zwei SVP-Abgeordneten mit 78 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Die SVP-Abgeordneten Damien Fumeaux und Valentin Reynard setzten sich dafür ein, dass das Kirchenlied «Notre Valais» und seine instrumentale Adaption, das berühmte «Marignan» des Komponisten Jean Daetwyler, zusätzliche Anerkennung erhalten sollten.
Zwar wurden diese Melodie und ihr Text 2016 offiziell als Kantonshymne anerkannt, doch die beiden Abgeordneten wollten, dass sie in die Kantonsverfassung aufgenommen werden. Dies nach dem Vorbild der «Rauracienne» im Jura und des «Cé qu'è lainô» im Kanton Genf.
FDP und Mitte kritisieren teure Volksabstimmung
Der FDP-Abgeordnete Charles-Albert Putallaz erinnerte daran, dass jede Änderung der Verfassung eine Volksabstimmung durchlaufen muss. Dies könne bis zu 500'000 Franken kosten. Rahel Pirovino-Indermitte von der Mitte Oberwallis pflichtete ihm bei: «Mit der Forderung nach einer solchen Aufnahme geht man zu weit,» sagte sie und verwies ebenfalls auf die Kosten.
Im Lager der Befürworter sprach Alain Légier, Abgeordneter der Mitte des französischsprachigen Wallis, von einem «starken und konkreten Akt, um seine Liebe zum Wallis zu bekunden». Die Grüne Elodie Praz stimmte sogar die ersten Sekunden der Hymne an. Die Mehrheit des Kantonsparlaments konnte sich jedoch nicht dazu durchringen, den Vorstoss anzunehmen.