Walliser Verfassungsentwurf kommt an die Urne

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Sion,

Die neue Kantonsverfassung des Kanton Wallis kommt an die Urne. Der Verfassungsrat hat die Vorlage genehmigt.

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Das Wappen des Kanton Wallis am Justizgebäude in Sitten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Walliser Bevölkerung entscheidet über die neue Kantonsverfassung.
  • Der Verfassungsrat genehmigt den Entwurf mit 87 zu 40 Stimmen.
  • Die neue Verfassung sieht unter anderem einen Staatsrat mit sieben Mitgliedern vor.

Der Verfassungsrat des Kantons Wallis hat seinen Entwurf für eine neue Kantonsverfassung am Dienstag mit 87 zu 40 Stimmen genehmigt. Die Bevölkerung wird somit an der Urne entscheiden, ob sie ihren aktuellen Verfassungstext aus dem Jahr 1907 ersetzen will.

In ihrer letzten Plenarsitzung bezeichneten die meisten Mitglieder des Verfassungsrats den Entwurf als zwar nicht perfekt, aber «insgesamt zufriedenstellend». Der Verfassungsrat war seit viereinhalb Jahren mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung betraut. Die SVP und viele Oberwalliser Abgeordnete lehnten den Text ab, der als «chancenlos» im deutschsprachigen Teil des Kantons angesehen werde.

Siebenköpfiger Staatsrat

In seinem neuen Entwurf hat sich der Walliser Verfassungsrat für einen Staatsrat mit sieben statt wie bisher fünf Mitgliedern entschieden. Dabei wird jedem Kantonsteil (Ober-, Mittel- und Unterwallis) ein Sitz garantiert. Die kantonalen Regierungsmitglieder werden weiterhin nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt.

Der Kanton wird in sechs Regionen aufgeteilt, die um die Städte (Brig, Siders, Sitten, Martigny und Monthey) herum gebildet werden. Die bisherigen Bezirke werden abgeschafft. Das Wallis behält jedoch seine Flagge mit den dreizehn Sternen.

Neu ist auch, dass die Sitzverteilung zwischen den Wahlkreisen bei den Grossratswahlen nach der Wohnbevölkerung, einschliesslich Ausländer, erfolgt. Dieser neue Schlüssel wird von einer Übergangsbestimmung begleitet, um zu verhindern dass das Oberwallis, dessen Bevölkerung weniger schnell wächst, auf einen Schlag zahlreiche Sitze verliert.

Passives Wahlrecht als Variante

Das intensiv diskutierte Thema des aktiven und passiven Wahlrechts für seit mindestens einem Jahr im Kanton lebende Ausländerinnen und Ausländer mit einer C-Bewilligung auf kommunaler Ebene, wird in einer Variante behandelt. Das Volk wird hierbei über einen separaten Entwurf an der Urne entscheiden.

Am 4. März 2018 hatte die Walliser Bevölkerung mit 72,8 Prozent der abgegebenen Stimmen eine Totalrevision der Kantonsverfassung befürwortet und mit 61,5 Prozent der abgegebenen Stimmen beschlossen, die Arbeiten einem Verfassungsrat zu übertragen. Dieser muss seinen Entwurf nun dem Staatsrat übergeben. Die Bevölkerung wird dann über die Annahme oder Ablehnung des von den 130 Mitgliedern der Versammlung ausgearbeiteten Textes entscheiden.

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