Wanderweg durch den Bündner "Grand Canyon" vor Bundesgericht
Das Bundesgericht soll entscheiden, ob es durch die Bündner Vorderrheinschlucht, den "Grand Canyon", einen lückenlosen Wanderweg geben soll oder nicht. Umweltverbände ziehen ein Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts nach Lausanne weiter.
Die Umweltverbände Bird Life, Pro Natura und WWF wehren sich mit der Beschwerde am Bundesgericht gegen die Erschliessung des letzten ruhigen Gebiets der Vorderrheinschlucht, wie sie am Montag mitteilten. Vor der Vorinstanz hatten sie kein Glück. Das Bündner Verwaltungsgericht wies ihre Beschwerde gegen die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Trin ab.
In der Sache geht es um das letzte fehlende, knapp drei Kilometer lange Teilstück eines rund 20 Kilometer langen Wanderweges, der durch die ganze malerische Schlucht führt. Die Gemeinden, die an die Schlucht grenzen, erhoffen sich vom Weg einen touristischen Impuls.
Bedrohter Flussuferläufer
Die Umweltverbände dagegen erblicken in der Erschliessung eine Gefahr für die Schönheit der Schlucht und seltene Tierarten, allen voran für den Flussuferläufer. Diese Vogelart sei in der Schweiz ohnehin stark bedroht, in der Vorderrheinschlucht künftig noch mehr, falls der Wanderweg durchgehend realisiert werden sollte.
Die Verbände rechnen im Falle einer Realisierung des Wanderweges mit einer Verdreifachung der Besucherinnen und Besucher auf jährlich 300'000. Bis anhin seien die Auswirkungen der grösseren Besucherströme auf Flora, Fauna und Lebensräume nicht untersucht worden, monieren sie.