«Weibliche Bewerberinnen bevorzugt» – darf man das?

Yannick Stay
Yannick Stay

Leimental,

Eine Stellenausschreibung einer Baselbieter Zahnarztpraxis wirft Fragen auf. Darf man weibliche Bewerberinnen «bevorzugen»? Ein Arbeitsrechtler ordnet ein.

zahn
In Zahnarztpraxen können sich Lernende zur Dentalassistentin oder zum Dentalsassistenten ausbilden lassen. (Symbolbild) - unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist es zulässig, ein bestimmtes Geschlecht in einer Stellenanzeige zu bevorzugen?
  • Diese Frage stellt sich beim Blick auf eine Ausschreibung aus dem Kanton Baselland.
  • Eine Zahnarztpraxis schreibt dort: «Weibliche Bewerberinnen werden bevorzugt.»
  • Die Antwort eines Arbeitsrechtlers dürfte dabei überraschen.

Eine Zahnarztpraxis aus dem Kanton Baselland schreibt online eine Lehrstelle zum Dentalassistenten oder zur Dentalassistentin aus. So weit, so gewöhnlich.

Doch bei genauerem Hinsehen dürfte der ein oder andere Bewerber konsterniert in die Röhre gucken.

Denn unter den Bemerkungen findet sich neben dem Wunsch nach guten Deutschkenntnissen auch dieser Hinweis:

«Weibliche Bewerberinnen werden bevorzugt.»

zahnarztpraxis baselland
In einer Lehrstellenausschreibung macht eine Baselbieter Zahnarztpraxis darauf aufmerksam, lieber eine weibliche Person einstellen zu wollen. - Screenshot berufsberatung.ch

Ist so eine Bevorzugung mit Blick auf das Gleichstellungsgesetz zulässig? Nau.ch hat bei Arbeitsrechtler Roger Rudolph von der Uni Zürich nachgefragt.

Der Professor sagt: «Es ist vielleicht etwas gewöhnungsbedürftig, aber ja: Eine solche Ausschreibung ist zulässig.» Grund dafür sei die Tatsache, dass das Gleichstellungsgesetz bei einer Stellenausschreibung noch nicht greife.

Sollte sich ein männlicher Kandidat dennoch bewerben und anschliessend aufgrund des Geschlechts abgelehnt werden, könnte es aber brenzlig werden. Dann drohe eine Entschädigung von bis zu drei Monatslöhnen.

Er nennt dazu auch ein Beispiel: Ein Hotel musste einst eine solche Zahlung leisten, als es eine Frau ablehnte, welche sich als Rezeptionistin anbot.

Das Gasthaus begründete seine Absage damit, eine männliche Person zu suchen. In diesem Fall war die Ausschreibung jedoch noch geschlechtsneutral formuliert.

Allgemein lässt sich sagen, dass sich eine solche Diskriminierung nur sehr schwer beweisen lässt, so Rudolph.

Praxis hat Anzeige mittlerweile angepasst

Doch aus welchem Grund möchte die Dentalpraxis lieber eine weibliche Lernende? «Aus logistischen Gründen», schreibt die Zahnärztin auf Nau.ch-Anfrage.

Es gebe in der Praxis, die schon etwa 40 Jahre alt ist, nur eine Umziehgelegenheit und ein WC für Angestellte. Denn früher habe es schlicht keine männlichen Bewerber für diese Position gegeben.

Es sei deshalb einfacher, wenn sich alle gemeinsam umziehen und parat machen könnten, so die Dentalmedizinerin.

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Online finden sich Tausende Anzeigen für Lehrstellen, darunter auch zur Dentalassistentin beziehungsweise zum Dentalassistenten. (Symbolbild) - keystone

Man habe beim jetzigen Inserat Eingaben, die bereits einige Jahre alt seien, übernommen. Um rechtliche oder politische Aspekte habe man sich damals nicht gekümmert. Mittlerweile wurde die Ausschreibung jedoch angepasst.

Die geforderten Qualifikationen seien sehr rudimentär. «Es ist aufgrund der Unterlagen sowieso sehr schwierig, eine Auswahl zu treffen», sagt die Zahnärztin.

SDBB: «Fördern geschlechtsneutrale Berufswahl»

Geschaltet wurde das Inserat auf der Webseite «berufsberatung.ch». Diese wird vom Schweizerischen Dienstleistungszentrum Berufsbildung (SDBB) zur Verfügung gestellt. Dort finden sich aktuell rund 30'000 ausgeschriebene Lehrstellen.

Verantwortlich für die Datenerfassung sind die Kantone sowie die inserierenden Unternehmen, sagt Stefan Krucker vom SDBB. Er ist der Leiter der Fachstelle Kommunikation.

Hast du dich schon mal über Anforderungen oder Bemerkungen in einer Stellenanzeige gewundert?

Ohne auf den konkreten Fall einzugehen, erklärt er, dass es seitens des SDBB Nutzungsbedingungen für die Plattform gibt.

«In diesen Bedingungen wird klar festgelegt, dass gesetzeswidrige, diskriminierende sowie detaillierte firmenspezifische Informationen nicht aufgenommen werden sollen.»

Ebenso schreibt Krucker, dass sowohl Kantone als auch das SDBB eine «geschlechtsneutrale Berufswahl fördern und unterstützen». Eine Sensibilisierung der Verantwortlichen aus den Kantonen sei zeitnah vorgesehen.

Kommentare

User #2201 (nicht angemeldet)

Ist eine Ausnahme, den Artikel nicht wert.

User #6157 (nicht angemeldet)

Zuviel blabla um nichts.... Und echte Probleme werden versteckt ...

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