Weihbischof von verliebter Rumänin belästigt
Monatelang hat eine Frau den Weihbischof des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg, Alain de Raemy, belästigt. Nun wurde sie verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Rumänin hatte sich in den Geistlichen Alain de Raemy verliebt.
- Aus Hingabe und Leidenschaft wurden Obsession und Belästigung.
- Nun wurde sie zu drei Monaten Haft verurteilt.
Eine Rumänin, die sich offenbar in den Geistlichen Alain de Raemy verliebt hatte, wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Walliser Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung der Zeitung «Le Nouvelliste». Das Urteil sei rechtskräftig.
Die Geschichte nahm ihren Anfang im Januar 2018, als sich die um die 40 Jahre alte Frau in den katholischen Würdenträger verliebte. Seither fand die arbeitslose Osteuropäerin einen Weg, bei jedem öffentlichen Auftritt des Weihbischofs präsent zu sein, sei es in Freiburg, anderswo in der Schweiz oder sogar im Vatikan. Sie näherte sich dem 60-Jährigen und machte dabei zweideutige Bemerkungen und Liebeserklärungen.
Aus Hingabe und Leidenschaft wurden Obsession und Belästigung. Es folgten Telefonanrufe und Nachrichten über das Internet. Sogar vor Botschaften am Grabstein des Vaters des Weihbischofs in Sitten schreckte die Frau nicht zurück. Auch vor de Raemys Familie machte sie keinen Halt. Die Rumänin kontaktierte die 95-jährige Mutter sowie eine Tante und eine Cousine des Kirchenmannes. Aufgrund der wiederholten Taten reichte de Raemy Anzeige ein.
Frau muss ins Gefängnis
Die Walliser Justiz befand die Frau der Nötigung für schuldig. Ihre Taten seien als Belästigung und Zwangsverfolgung zu betrachten. Wegen ihres langen Strafenregisters beschloss das Bezirksgericht Mittelwallis in Sitten, die Frau ins Gefängnis zu schicken. Es ist ihre sechste Verurteilung durch ein Schweizer Gericht wegen verschiedenen Vergehen seit 2012. Die Frau legte keine Berufung ein.
Sie sei offenbar nach Rumänien zurückgekehrt, sagte de Raemy der Zeitung weiter. Die Belästigungen hätten aufgehört. Sollte die Frau in die Schweiz zurückkehren, würde sie inhaftiert.