Vater

Weil «h» fehlte: Schülerin rasselt durch BMS-Prüfung – Vater klagt

Dominik Neuhaus
Dominik Neuhaus

Zürich,

Weil sie bei einem Wort ein «h» vergisst, fällt eine Zürcher Schülerin durch die Mittelschul-Aufnahmeprüfung. Unverhältnismässig, findet ihr Vater.

SBB Prüfung
Eine Person schreibt eine Prüfung. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen 0,07 Notenpunkten verpasst eine Zürcher Schülerin die Aufnahme an die Mittelschule.
  • In der Prüfung hatte sie bei einer Aufgabe ein «h» vergessen.
  • Ihr Vater kämpfte vor Gericht für die Aufnahme seiner Tochter.

Eine Zürcher Schülerin hat die Aufnahmeprüfung für die Mittelschule in diesem Jahr denkbar knapp nicht bestanden. Der Teenagerin fehlten aufgrund eines Rechtschreibfehlers 0,07 Notenpunkte. Ihr Vater kämpfte auf juristischem Weg für die Aufnahme seiner Tochter an die Mittelschule – vergeblich. Dies berichten die Tamedia-Zeitungen.

Die Schülerin aus der dritten Klasse der Sekundarschule absolviert die Aufnahmeprüfung für die Fachmittelschule (FMS) und die Berufsmaturitätsschule (BMS). Dies beinhaltet einen Aufsatz, sowie eine Mathematik- und eine Deutschprüfung.

Findest du es richtig, dass die Schülerin nicht an der Mittelschule aufgenommen wird?

In der Deutschprüfung soll das Mädchen das korrekte Verb aus dem Nomen Gefahr ableiten. Sie leitet auch richtigerweise das Verb «gefärden» ab, allerdings geht ihr das h vergessen. Dafür wurden ihr Punkte abgezogen, wodurch sie durch die Prüfung fällt.

Der Vater der Schülerin findet den Punktabzug unverhältnismässig und klagt im Frühling bei der kantonalen Bildungsdirektion. Diese weist die Beschwerde jedoch zurück.

Das lässt der Vater jedoch nicht auf sich sitzen und zieht die Klage weiter an das Verwaltungsgericht. Doch auch diese Instanz lässt ihn abblitzen.

Schüler wurden auf korrekte Rechtschreibung hingewiesen

Im jüngst veröffentlichten Urteil heisst es: «Die Jugendlichen wurden bereits in der Aufgabenstellung explizit darauf hingewiesen, auf die Rechtschreibung und die Leserlichkeit zu achten.» Dass für inhaltlich richtige, aber falsch geschriebenen Wörter keine Punkte vergeben werden, dürfe die Schülerin deshalb nicht erstaunen.

In seiner Beschwerde kritisiert der Vater zudem, dass die Vorleistungen seiner Tochter nicht genügend berücksichtigt worden seien. Das Verwaltungsgericht entgegnet: «Die Bedingungen für die Aufnahme in die Mittelschulen legt der Regierungsrat fest. Weil sämtlich Vorgaben korrekt eingehalten wurden, ist die Beschwerde abzuweisen.»

Für den Vater wird es nun doppelt bitter: Nicht nur, weil seine Tochter im nächsten Schuljahr keine Mittelschule besuchen können wird. Er muss auch noch die Gerichtskosten von 1570 Franken übernehmen.

Kommentare

User #1149 (nicht angemeldet)

Das wird ja wohl kaum der einzige Fehler gewesen sein. Denn sonst hätte sie 99.3 % richtig.

User #6368 (nicht angemeldet)

Das einfache Volk sollte doch die Wahrheit erfahren. Sie bezahlen dafür und ihre Kinder haben kaum eine Chance, weil ein "h" oder ein "f" fehlt. Kinder von Diplomaten kommen auch ohne Sprachkenntnisse weiter und Kinder von Mächtigen und Reichen auch. Erzählt dem einfachen Volk keine Märchen mehr. LOL.

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