Weinhändler Dominique Giroud muss wegen Hackeraffäre vor Genfer Gericht

Keystone-SDA
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Genève,

Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud ist wegen Anstiftung zu Datendiebstahl angeklagt. Steht er als Auftragsgeber hinter zwei Hackerangriffen an Journalisten?

Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud.
Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dominique Giroud ist Walliser Weinhändler.
  • Gegen ihn, einen Hacker, einem Privatdetektiv und einem ehemaligen Agenten wurde wegen Hackerangriffen ermittelt.
  • Allen droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.

Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud muss sich wegen mutmasslicher Hackerangriffe auf Computer von zwei Journalisten vor dem Genfer Polizeigericht verantworten. Die Anklage lautet auf Anstiftung zu Datendiebstahl.

Ex-Geheimagenten beauftragt

Das teilte die Genfer Staatsanwaltschaft am Montag mit. Sie wirft Giroud vor, auf Anraten und Vermittlung eines Privatdetektivs sowie eines Ex-Geheimagenten des Bundes einen Hacker beauftragt zu haben, um die Computer von zwei Journalisten des Westschweizer Fernsehens RTS und der Zeitung «Le Temps» zu infiltrieren.

Die Journalisten hatten zuvor auf der Grundlage vertraulicher Dokumente über Ermittlungen der Justiz gegen den Walliser Weinhändler berichtet. Um das Datenleck zu finden, hatten der Detektiv und der Agent die Idee, die Computer der Journalisten zu hacken.

Doppeltes Spiel

Doch die Geschichte flog auf, weil der Privatdetektiv ein doppeltes Spiel spielte. Giroud hatte ihm vertrauliche Dokumente anvertraut, die der Detektiv an den RTS-Journalisten weiterleitete.

Während Giroud wegen Anstiftung zu Datenklau vor Gericht erscheinen muss, müssen sich seine mutmasslichen Komplizen – der Hacker, der Privatdetektiv und der ehemalige Agent des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) – für versuchten Datendiebstahl verantworten.

Für alle vier Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Der Verhandlungstermin wurde von der Genfer Justiz noch nicht festgelegt.

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