Drei Stahlhandelsunternehmen stehen unter Kartellverdacht. Die Wettbewerbskommission hat Ermittlungen aufgenommen.
Drei Schweizer Hersteller sollen sich beim Verkauf von Bewehrungsstahl unzulässig abgesprochen haben. (Symbolbild)
Drei Schweizer Hersteller sollen sich beim Verkauf von Bewehrungsstahl unzulässig abgesprochen haben. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen drei Stahlhandelsunternehmen eröffnet. Laut einer Mitteilung vom Mittwoch gibt es Anhaltspunkte, dass die drei Händler gegen das Kartellgesetz verstossen haben. Konkret sollen die Unternehmen Arthur Weber, Debrunner Acifer Bewehrungen und Spaeter den Verkauf von Bewehrungsstahl an die Bestellung von Distanzkörben geknüpft haben.

So hätten sie höhere Preise für Bewehrungsstahl verlangt, wenn ihre Kunden die Distanzkörbe bei anderen Unternehmen bezogen.

Möglicher Missbrauch der Marktposition

Die Weko hat gemäss Mitteilung Hausdurchsuchungen durchgeführt und will nun untersuchen, ob die drei Firmen diese Koppelung koordiniert und damit gegen das Kartellgesetz verstossen haben. Zudem werde geprüft, ob sie eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung innehätten und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten hätten.

Den Angaben zufolge dürfte die Untersuchung rund zwei Jahre dauern.

Bewehrungsstahl, auch als Armierungseisen bekannt, wird in Form von Stäben und Matten beim Betonbau eingesetzt. Distanzkörbe werden benutzt, um den Abstand zwischen den im Beton montierten Bewehrungen zu gewährleisten.

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