Weniger Bezüger und tiefere Kosten von Nothilfe im Asylbereich

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Bern,

Sowohl die Anzahl der Nothilfebeziehenden wie auch die Nothilfekosten gingen im Jahr 2018 zurück.

Nothilfe Asyl
Ein Nothilfebezüger zeigt eine Nothilfe-Marke. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2018 haben weniger abgewiesene Asylsuchende Nothilfe bezogen.
  • Die Kosten für Nothilfeleistungen gingen ebenfalls zurück.

Im vergangenen Jahr haben 7846 abgewiesene Asylsuchende Nothilfeleistungen bezogen. Das sind 8 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Nothilfekosten sanken um 0,8 Prozent auf 63 Millionen Franken, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Dienstag mitteilte.

Abgewiesene Asylsuchende müssen die Schweiz verlassen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, erhalten sie vom zuständigen Kanton statt Sozial- nur noch Nothilfe. Mehr als ein Drittel der Nothilfebeziehenden (35 Prozent) stammten 2018 aus den fünf Ländern Eritrea, Äthiopien, Algerien, Georgien und Irak.

Weniger Langzeitbeziehende

Da der Ausreisevollzug bei diesen Herkunftsländern oftmals schwierig sei, wirke sich das auch auf die Dauer des Nothilfebezugs aus. Das schreibt das SEM. Die durchschnittliche Bezugsdauer pro Person stieg im vergangenen Jahr um acht Tage auf insgesamt 145 Tage.

Ende 2018 galten 55 Prozent der Personen als Langzeitbeziehende. Das heisst, sie bezogen seit mehr als einem Jahr Nothilfe. Die Anzahl Langzeitbeziehender sank innert Jahresfrist um 5 Prozentpunkte. Die Durchschnittskosten blieben mit 52 Franken pro Tag stabil.

Seit 2008 Nothilfepauschale des Bundes

2008 wurde der Sozialhilfestopp eingeführt. Seither richtet der Bund den Kantonen pro rechtskräftigem Nichteintretensentscheid oder negativen Asylentscheid mit Ausreisefrist eine einmalige Pauschale für Nothilfekosten aus.

Diese beträgt durchschnittlich 6073 Franken . Das SEM schreibt, dass die Abgeltungen des Bundes 2018 um 9 Prozent auf 48 Millionen Franken pro Jahr gesunken seien.

Am 1. März 2019 wurde das beschleunigte Asylverfahren schweizweit in Kraft gesetzt. Bund und Kantone haben sich auf Nothilfepauschalen geeinigt, deren Höhe nach Verfahrenstyp abgestuft ist. Die Auswirkungen auf den Bereich der Nothilfe werden laut Mitteilung im Sommer 2020 kommuniziert.

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