Wegen des hohen Strompreises erhalten Grosswasserkraftwerke im Geschäftsjahr 2021 deutlich weniger Förderbeiträge als im Vorjahr.
Stausee Lago di Lei
Blick auf den Stausee Lago di Lei im Bündnerland: Der Bundesrat hat entschieden, dass 45 Wasserkraftanlagen in der Schweiz temporär weniger Wasser abfliessen lassen müssen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Grosswasserkraftwerke erhielten 2021 deutlich weniger Förderbeiträge als im Vorjahr.
  • Sieben Empfänger erhielten 26 Millionen Franken – 2020 waren es noch 155 Millionen.
  • Grund dafür sei der stark gestiegene Strompreis, so das Bundesamt für Energie.
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Der Bund hat Grosswasserkraftwerken für das Geschäftsjahr 2021 deutlich weniger Förderbeiträge als ein Jahr zuvor gesprochen. Sieben Empfänger erhielten 26 Millionen Franken. Ein Jahr zuvor gingen noch rund 155 Millionen Franken an 30 Gesuchsteller.

Grund für den Rückgang der Gesuche sei der stark gestiegene Marktpreis für Strom, sagte eine Sprecherin des Bundesamts für Energie (BFE) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur «Keystone-SDA».

Anspruch auf eine Marktprämie haben Grosswasserkraftwerke, die den produzierten Strom am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten, schrieb das BFE in einer Mitteilung.

STAUDAMM GLP
Blick auf Stausee und Zervreilahorn (2898 Meter ueber Meer), aufgenommen am Dienstag, 11. August 2015, in Vals. Der Berg wird auch als «Matterhorn Graubuendens» bezeichnet, und ist auf der Flasche des Valser Mineralwassers abgebildet. - keystone

Durchschnittlich sprach der Bund für das Geschäftsjahr 2021 einen Förderbetrag von 0.94 Rappen pro produzierter Kilowattstunde. Die sieben eingereichten Gesuche habe der Bund geprüft und gewährt. Um welche Kraftwerke es sich handle, dürfe nicht kommuniziert werden.

Unter den sieben Empfängern befanden sich fünf Grosswasserkraftwerke, die letztes Jahr insgesamt sieben Prozent der Schweizer Stromerzeugung aus Wasserkraft unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Letztes Jahr betraf dies noch fast die Hälfte der inländischen Stromerzeugung aus Wasserkraft.

Für die Marktprämie stehen jährlich Mittel aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde bezahlen. Das ursprünglich auf fünf Jahre (2018-2022) befristete Förderinstrument Marktprämie wurde während der Herbstsession 2021 vom Parlament bis 2030 verlängert.

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