Ein Choreograf erhob nach seiner Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Einspruch. Dieser wurde nun vom Waadtländer Kantonsgericht abgelehnt.
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Das Bundegericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einspruch des Choreografen der Genfer Tanzkompanie Alias wurde vom Gericht abgelehnt.
  • Er wurde der sexuellen Handlung an einer Tänzerin beschuldigt.
  • Der Beschuldigte sprach von einem «Missverständnis» und plädierte auf Freispruch.
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Das Waadtländer Kantonsgericht hat den Rekurs des ehemaligen Direktors und Choreografen der Genfer Tanzkompanie Alias abgewiesen. Es bestätigte die Verurteilung durch die Vorinstanz zu fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung wegen sexueller Handlungen an einer jungen Tänzerin. Das Kantonsgericht übermittelte sein Urteil am Mittwoch den Parteien.

«Es hat die Berufung meines Mandanten abgelehnt», sagte der Verteidiger Gaétan Droz am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er warte die detaillierte Urteilsbegründung ab, um sich dann zu einem möglichen Weiterzug des Falles an das Bundesgericht zu äussern.

Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld

Zudem verurteilte das Gericht den 59-jährigen Choreografen dazu, dem Opfer 5000 Franken für immaterielle Schäden zu zahlen. Die junge Frau beschuldigte den Angeklagten, sie während eines Workshops, sexuell berührt zu haben. Der Kurs leitete der Beschuldigte im November 2018 in Lausanne und sechs weitere Personen nahmen daran teil.

Die Klägerin beschuldige ihn, sich an ihrem Körper gerieben und ihren Bauch, ihre Hüften und ihr Gesäss massiert zu haben. Dies sei während einer Improvisationsübung am Boden geschehen, die paarweise durchgeführt wurde. Die Tänzerin hatte das Gefühl, dass der Lehrer «Lust auf sie hatte» und empfand Scham.

Unsittliche Berührungen während Tanzstunde

Bei der Übung habe sie ihre Position nicht nach Belieben ändern können, da der Choreograf über ihr gestanden sei. Sie habe es auch nicht gewagt, sich zu widersetzen, weil sie sich eingeredet habe, dass sie sich etwas einbildete.

Zwei weitere Tänzerinnen beobachteten die Szene. Sie zeigten sich schockiert über die Nähe zwischen dem Lehrer und der Schülerin. Eine von ihnen zog es vor, den Raum zu verlassen.

Sie sagte, sie habe festgestellt, dass die ausgeführte Übung nicht die verlangte war und eher «sinnlich» gewesen sei. Der 59-Jährige habe die Praktikantin «unter ihrem Pullover» massiert und ihr «eine Art von Streicheleinheiten» gegeben, erklärte sie.

Laut Angeklagtem sei es ein «Missverständnis»

Vor den Richtern plädierte die Verteidigung am Montag auf einen Freispruch wegen eines «Missverständnisses». Der Angeklagte bestritt nicht, dass er das Gesäss und andere Körperteile der jungen Frau berührt haben könnte.

«Das passiert bei dieser Art von 'Contact Improvisation'-Übung, bei der der Körper als Teil der Übung betrachtet wird». Damit versuchter er sich zu rechtfertigen. Er wies jedoch jegliche sexuelle Absicht zurück und bestritt, eine Erektion gehabt zu haben. Er versicherte, dass er das Unbehagen seiner Partnerin nicht bemerkt habe.

Widerstandsunfähigkeit wegen geschlossener Augen

Es habe keine genaue Anweisung gegeben, behauptete der Choreograf. In der Anklageschrift stand, dass die Übung «ohne Einsatz der Hände und mit geschlossenen Augen» ausgeführt werden sollte. Dieses Element spielte bei dem erstinstanzlichen Urteil eine Rolle, das im August letzten Jahres gefällt wurde.

Die Tatsache, dass die Tänzerin «entsprechend der Anweisung des Angeklagten» die Augen geschlossen hatte, trug zu ihrer Widerstandsunfähigkeit bei. So das Polizeigericht Lausanne.

Da dem Tanzensemble Alias die Subventionen gestrichen wurden, wurde es aufgelöst. Ihr Gründer ist heute arbeitslos und bezieht Geld von der Kranken- und Erwerbsausfallversicherung.

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