Chefs der bernischen Jungen SVP vor Bundesgericht abgeblitzt

Keystone-SDA
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Lausanne,

Die Chefs der Jungen SVP zogen das Urteil von Obergericht an das Bundesgericht weiter – ohne Erfolg! Nun wurden sie wegen Rassendiskriminierung verurteilt.

JSVP Adrian Spahr
Adrian Spahr (l.) und Nils Fiechter sind Co-Parteipräsidenten der Jungen SVP Kanton Bern. - nilsfiechter.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Chefs der Jungen SVP wurden erneut wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
  • Das Bundesgericht kam somit zum selben Urteil, wie zuvor bereits das Berner Obergericht.
  • Die Beschuldigten haben eine rassistische Illustration auf Facebook veröffentlicht.

Es bleibt dabei: Die beiden Chefs der Jungen SVP Kanton Bern haben sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Die Richter in Lausanne wiesen die Beschwerde der beiden Jungpolitiker gegen das Urteil des bernischen Obergerichts ab. Der Entscheid fiel mit drei zu zwei Stimmen knapp aus.

Das Obergericht hatte Nils Fiechter und Adrian Spahr wegen Rassendiskriminierung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie sind verantwortlich für eine Zeichnung, welche die Junge SVP vor den kantonalen Wahlen 2018 unter anderem auf Facebook veröffentlichte.

JSVP: «Schwarzer Tag» für Meinungsfreiheit

Die beiden Chefs der bernischen Jungen SVP haben konsterniert auf das Urteil des Bundesgerichts reagiert. Das sei «ein schwarzer Tag» für die Meinungsäusserungsfreiheit, sagten sie am Donnerstag vor Medienschaffenden in Lausanne. Trotzdem akzeptiere man das Urteil.

Ein Weiterzug an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte komme nicht in Frage. Über ihre politische Zukunft hätten nicht «fremde Richter» zu entscheiden, sondern die Wählerinnen und Wähler.

Spahr und Fiechter wiesen auf die Aussagen von zwei der fünf Bundesrichter hin, wonach die Wahrheit nicht strafbar sein dürfe. Das «Zigeunerplakat» der Jungen SVP habe nichts anderes gemacht als auf tatsächliche Missstände hinzuweisen.

Dass eine Mehrheit des Gerichts den Fall anders beurteilt habe, sei bedenklich. Das bedeute, dass unbescholtene Bürger ihre Meinung nicht mehr frei äussern dürften.

Veröffentlichung einer rassistischen Illustration

Die Illustration zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. Im Hintergrund verrichtet ein Wohnwagenbewohner seine Notdurft. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!», steht dazu geschrieben.

Junge SVP Kanton Bern
Ausschnitt aus dem Plakat der Jungen SVP Kanton Bern. - zVg

Drei Bundesrichter kamen zum Schluss, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden seien. Zwei Richter hielten entgegen, die Karikatur beziehe sich auf die Geschehnisse in Wileroltigen BE. Dort kam es tatsächlich zu starken Spannungen zwischen der Dorfbevölkerung und ausländischen Fahrenden.

Gesellschaft für bedrohte Völker erfreut

Hoch erfreut reagierte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf das Urteil. Das höchste Gericht des Landes habe mit diesem Beispiel öffentlich verbreitete, pauschalisierende, abwertende und verallgemeinernde Pamphlete verurteilt.

Menschen dürften nicht herabgesetzt werden, nur weil sie einer Minderheit angehörten. Ein Mindestmass an Respekt und Anstand müssten alle Akteure auch während dem Wahlkampf wahren, teilte die GfbV mit.

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