WhatsApp: Neue EU-Regeln verbannt Dienst aus dem Schulzimmer

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Eine neue EU-Regelung hebt das Mindestalter des Messaging-Dienst von 13 auf 16 Jahre an. Das wirkt sich auch auf Schweizer Schulzimmer aus.

WhatsApp
Das Militär verbietet den Armeeangehörigen die Nutzung von WhatsApp im Dienst. - dpa

Seit einer Woche ist es in der Schweiz illegal, wenn sich Lehrer über WhatsApp mit ihren Schülern unterhalten. Grund dafür ist die Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, die das Mindestalter des Messaging-Dienst von 13 auf 16 Jahren anhebt. Da in der Schweiz die Schulzeit in der Regel endet, wenn die Schüler 15 Jahre alt sind, müssen die Lehrer also die beliebten WhatsApp-Klassen-Chats löschen. Bei der Lehrerschaft löst dies Kopfschütteln aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen einer neuen EU-Regelung können Lehrer die WhatsApp-Klassenchats nicht mehr benutzen.
  • Zurzeit wird deshalb nach Alternativen gesucht, im Gespräch ist die «gute alte SMS».
  • Es gibt zudem eine Ausnahmeregelung, diese ist aber mit gehörigem Mehraufwand verbunden.

So bezeichnet beispielsweise Alain Pichard, Lehrer im Oberstufenzentrum Orpund bei Biel im Kanton Bern, die Regelung als «völlig übertrieben». Er stellt zwar gegenüber der «Sonntagszeitung» klar, dass WhatsApp nicht unproblematisch sei, wie Datenschützer warnen würden, aber der digitale Kanal werde von Lehrern geschätzt, weil man schnell und unkompliziert mit den Schülern kommunizieren könne.

Alternativen zu WhatsApp?

Wegen der neuen Regelung müssen deshalb Alternativen zu WhatsApp her. Verschiedene Schulleiter haben bereits entsprechen reagiert: Im zürcherischen Dietikon zum Beispiel, hat der Schulleiter für alle Schüler eine offizielle E-Mail-Adresse eingerichtet. Anderenorts wird als Ersatz sogar die «gute alte SMS» empfohlen.

Der Aargauer Schulleiter Peter Merz bezweifelt, dass man damit die Schüler erreicht. «Die jüngere Generation weiss schon gar nicht mehr, was das ist.» Merz will deshalb die Einwilligung aller beteiligten Eltern einholen, damit die WhatsApp-Chats weitergeführt werden können. Denn das ist laut den 34-seitigen Richtlinien des Messaging-Dienst eine Ausnahmeregelung, bedeutet aber für die Schulen einen gehörigen Mehraufwand.

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