Wohnungen am Zürcher Uetliberg finden keine Käufer
In Zürich entstehen neue Wohnungen an Top-Lage – und kaum einer will sie. Schuld daran könnte das Kleingedruckte im Verkaufsvertrag sein.
Das Wichtigste in Kürze
- In Uitikon-Waldegg, am Fusse des Uetlibergs, werden 47 neue Wohnungen gebaut.
- Trotz guter Lage und Preissenkungen stossen die Wohnungen bisher auf wenig Interessenten.
- Schuld daran könnte das Kleingedruckte im Kaufvertrag sein.
In Uitikon-Waldegg, an einer Top-Lage am Fusse des Uetlibergs, werden 47 neue Wohnungen gebaut. Hinter dem Projekt steht Swiss Prime Site Solutions (SPSS). Sie gehört zur grössten Schweizer Immobiliengesellschaft Swiss Prime Site mit einem Immobilienportfolio von 13,1 Milliarden Franken.
Sie scheint aber Schwierigkeiten zu haben, Käufer für diese Wohnungen zu finden. Denn trotz Anpassung des Vermarktungskonzepts und Preissenkungen sind bisher nur acht der insgesamt 47 Wohnungen verkauft worden.
Neue Wohnungen in der Nähe von Zürich und Preissenkung? Was absurd anmutet, hat so tatsächlich stattgefunden: Eine Wohnung von über 100 Quadratmetern kostete im März letzten Jahres noch 2,08 Millionen Franken; heute liegt der Preis bei 1,74 Millionen Franken.
Wieso findet man also trotz der Preissenkungen keine Interessenten? Ein möglicher Grund: Eine spezielle Klausel im Kaufvertrag. Dies berichtet der «Tages Anzeiger».
Kleingedrucktes gut durchlesen
Eine anonyme Quelle berichtet der Zeitung: Ein Bekannter habe aufgrund eben dieser Klausel im Vertrag von einem Kauf Abstand genommen. Diese Klausel betrifft die sogenannte Gewährleistung.
Normalerweise hat ein Käufer das Recht, sich bei Mängeln an der erworbenen Wohnung an den Verkäufer zu wenden. In der Regel mindestens zwei Jahre nach Vertragsabschluss, manchmal auch länger.
In diesem Fall wäre die Immobiliengesellschaft dafür verantwortlich, mit den entsprechenden Bauunternehmen die Mängel zu beheben. Doch im vorliegenden Kaufvertrag ist genau diese Gewährleistung ausgeschlossen.
«Jegliche Gewährleistungspflicht der veräussernden Partei für Rechts- und Sachmängel irgendwelcher Art am Vertragsobjekt wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vollumfänglich wegbedungen», heisst es im Dokument.
Und weiter: Die SPSS haftet nicht für «offene oder verdeckte Mängel», auch wenn diese «erheblich oder unerwartet» sind.
Käufer haften für Mängel
Dies bedeutet, dass der Käufer selbst dafür verantwortlich ist, eventuell auftretende Mängel zu beheben und die zusätzlichen Kosten tragen muss.
Adrian Wenger vom VZ Vermögenszentrum warnt in der Zeitung: «Wer diesen Vertrag unterschreibt, muss sich auf das Schlimmste einstellen. Und ein gewisses Budget kalkulieren, um die Mängel selbst zahlen zu können.»
Denn Probleme bei einer neuen Wohnung sind keine Seltenheit – und oft gibt es gleich eine ganze Reihe davon: «Mir sind Fälle bekannt, bei denen weit über 100 Mängel nach der Übergabe entdeckt wurden», sagt Wenger.
Die Swiss Prime Site Solutions hat gegenüber der Zeitung keine Stellung dazu genommen. Sie äussere sich «insbesondere nicht zu individuellen Kaufverträgen».