Würste mit Todesfolge wurden auch in die Schweiz geliefert
Weil die Wilke-Würste aus Deutschland mit Listerien befallen sind, starben fünf Personen. Offenbar wurden die Produkte auch in die Schweiz geliefert.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland und den Niederlanden sind Menschen wegen keimbelasteten Würsten verstorben.
- Die deutsche Produktionsfirma Wilke musste deswegen schliessen.
- Gemäss BLV wurden die Produkte auch an drei Schweizer Catering-Unternehmen geliefert.
In Deutschland sind zwei Personen durch Listerien in Wurstwaren gestorben – die niederländischen Behörden melden weitere drei Todesfälle. Zudem sind in Deutschland 37 Krankheitsfälle bekannt. Die deutsche Wurst-Produktionsfirma Wilke musste schliessen.
Wie Recherchen von Nau nun zeigen, wurden die betroffenen Produkte auch in die Schweiz geliefert. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erklärt auf Anfrage: «Via Schnellwarnsystem RASFF wurde das BLV über Lieferungen an drei Catering-Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz informiert.»
Gefährlicher Einkaufstourismus
Die betroffenen Unternehmen seien allerdings vorwiegend im Ausland tätig. «Die kantonalen Vollzugsbehörden wurden darüber informiert und werden die notwendigen Abklärungen und Massnahmen treffen», so die BLV. Um welche Unternehmen es sich handelt, will das BLV nicht bekannt geben.
Auch via Einkaufstourismus könnten die Produkte in die Schweiz gelangt sein. Es sei nicht auszuschliessen, dass Schweizer Konsumenten betroffene Produkte für den privaten Konsum im Ausland eingekauft hätten, so das Bundesamt.
Bisher seien in der Schweiz allerdings keine Erkrankungsfälle bekannt.
Ikea Schweiz nicht betroffen
Die Wilke-Wurst ist in Deutschland auch an die Ikea-Restaurants geliefert worden. Es gibt dort bereits neue Lieferanten für den betroffenen Aufschnitt, dessen Verkauf umgehend gestoppt worden sei, sagt Ikea.
Ikea Schweiz ist laut dessen Pressesprecher Manuel Rotzinger allerdings nicht betroffen. Bei Ikea Schweiz würden nur Schweizer Fleischzulieferer berücksichtigt, erklärt er auf Anfrage von Nau.
Lebensmittelbranche hat Pflicht zur Selbstkontrolle
Das Schweizer Lebensmittelrecht ist bezüglich Listerien in Fleisch und Fleischprodukten deckungsgleich mit dem Europäischen Lebensmittelrecht.
Demnach hat die Lebensmittelbranche gemäss der Gesetzgebung die Pflicht zur Selbstkontrolle. «Im Rahmen der Selbstkontrolle sind die Hersteller verpflichtet, die Lebensmittel zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und zu dokumentieren, dass die Anforderungen erfüllt sind», erklärt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit.
Der Vorfall bei der deutschen Firma Wilke kommt laut einem ehemaligen Abteilungsleiter nicht überraschend. Dieser sagte gegenüber der «Bild am Sonntag»: «Oft wurde so viel Wurst produziert, dass sie nicht mehr ins Kühlhaus passte, sondern im Gang davor gelagert wurde. Es entstand Schimmel, erst auf dem Darm, dann im Darm. Spätestens dann hätten sie auf den Müll gehört! Sie wurden aber in Scheiben geschnitten und verkauft. 2018 kündigte ich.»