Zentralschweiz spannt bei Filmförderung noch stärker zusammen
Die Zentralschweizer Kantone haben ihre Filmförderrichtlinien vereinheitlicht und das Jahresbudget auf 1,6 Millionen Franken erhöht.
Die Zentralschweizer Kantone haben ihre Richtlinien für die Filmförderung harmonisiert und das Budget auf 1,6 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Ziel ist es, den Filmstandort Zentralschweiz zu fördern.
Mit den einheitlichen Filmförderungsrichtlinien wird die bestehende Zusammenarbeit der Kantone weiterentwickelt, wie aus einer Mitteilung der Staatskanzlei Luzern vom Freitag hervorging.
Filmprojekte aus den sechs Kantonen werden nun nach denselben Kriterien bewertet. Bisher hatte eine Filmfachgruppe die Gesuche beurteilt und ihre Empfehlungen jeweils an die Kantone weitergeleitet.
Mehr Förderstufen für bessere Unterstützung
Neu gibt es fünf statt drei Förderstufen, wie es hiess. Fördergelder können so bereits für die Entwicklung von «Treatments» – einer Vorlage für ein Drehbuch – sowie für die Auswertung von Filmen gesprochen werden. Letzteres soll die Sichtbarkeit des Zentralschweizer Films erhöhen.
Ein wichtiger Bestandteil der neuen Richtlinien ist der sogenannte «Regionaleffekt», der sicherstellen soll, dass Fördergelder in der Region investiert werden und folglich den regionalen Filmstandort fördern. Die Höhe der regionalen Ausgaben muss mindestens der Höhe den zugesagten Fördermitteln entsprechen, wie es hiess.
Organisatorische Veränderungen für mehr Effizienz
Zu guter Letzt wurden organisatorische Veränderungen vorgenommen. Die Kantone treten in der Filmförderung seit Anfang Januar einheitlich unter dem Namen «Zentralschweizer Filmförderung» auf. Künftig soll es für die Filmschaffenden eine gemeinsame Anlaufstelle für Fragen zur Filmförderung und für die Gesuchseinreichung geben.