Zentralschweizer Kantone finden Übergangslösung mit «Tel 143»

Drei Kantone schliessen Übergangsvereinbarung mit «Tel 143» bis zur Einrichtung einer nationalen Telefonberatung.

Seelsorge
Seelsorge am Telefon. (Symbolbild) - keystone

Die Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden haben eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein «Tel 143 – Die Dargebotene Hand der Zentralschweiz» abgeschlossen. Diese tritt per 1. März in Kraft und dient als Übergangslösung bis die neue nationale Telefonberatung für Opfer von Gewalt eingerichtet ist.

Die interkantonale Umsetzung der nationalen Telefon-Hotline hätte Anfang 2025 erfolgen sollen, wie die Kantone in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag schrieben. Der Start verzögere sich voraussichtlich bis November, da für die technischen Vorkehrungen mehr Zeit benötigt werde.

In dieser Übergangszeit wird der Verein «Tel 143» nachts und auch an den Wochenenden die Telefonberatung übernehmen, wie es hiess. Zu seinen Leistungen gehören die Basisberatung, die Soforthilfe in akuten Situationen und die Weitervermittlung an spezialisierte Beratungsstellen.

Opferberatungsstellen als erste Anlaufstelle

Während den Bürozeiten sind die Opferberatungsstellen der jeweiligen Kantone die ersten Anlaufstellen. Die neue nationale 24/7-Telefonberatung für Gewaltopfer wird künftig einen einfachen, anonymen und vertraulichen Zugang zu Unterstützung bieten. Der Service wird kostenlos und rund um die Uhr verfügbar sein.

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Kommentare

User #1286 (nicht angemeldet)

Brian soll dort angeblich vielmals angerufen haben.

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