Der Kanton Freiburg hat das Leumundszeugnis abgeschafft. Neu wird je nachdem ein Straf- oder Betreibungsregisterauszug oder eine Wohnsitzbestätigung verlangt.
Freiburg
Die Stadt Freiburg. (Archivbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Freiburg hat das Leumundszeugnis abgeschafft.
  • Das Gesetz soll heutigen Gepflogenheiten angepasst werden.
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Wer im Kanton Freiburg etwa Anwältin oder Polizist werden oder einen Jagdschein erwerben will, muss in Zukunft kein Leumundszeugnis mehr vorlegen. Stattdessen wird je nachdem ein Straf- oder Betreibungsregisterauszug oder eine Wohnsitzbestätigung verlangt.

Der Begriff des einwandfreien Leumunds sei weder in der Freiburger noch in der eidgenössischen Gesetzgebung klar definiert, erklärte der für die Sicherheit zuständige Staatsrat Maurice Ropraz am Donnerstag im Freiburger Kantonsparlament.

Dementsprechend verstünden die Gemeinden ganz andere Dinge unter einem Leumundszeugnis. Während mancherorts ein Strafregisterauszug den guten Leumund bestätigt oder eben nicht, wird andernorts etwa ein Betreibungsregisterauszug oder eine Wohnsitzbestätigung verlangt.

Leumundszeugnis verschwindet

Dies führte laut Ropraz auch dazu, dass sich Gemeinden auf Daten stützten, die sie eigentlich für ganz andere Zwecke gesammelt hatten, etwa Angaben zu Steuerrückständen oder zu Klagen von Bürgerinnen und Bürgern.

Dies sei problematisch, denn Personendaten dürften nur zu dem Zweck bearbeitet werden, für den sie beschafft wurden oder der nach Treu und Glauben damit vereinbar ist. Und dies ist laut Ropraz eben manchmal nicht der Fall.

Für Ropraz war daher klar, dass das Gesetz heutigen Gepflogenheiten angepasst werden soll. Das Leumundszeugnis verschwindet, «nicht aber der Begriff des guten Rufs», wie der Magistrat deutlich machte.

Deshalb schlug die Kantonsregierung vor, statt des schwammig definierten Leumundszeugnisses je nach Sachlage direkt einen Straf- oder Betreibungsregisterauszug oder eine Wohnsitzbescheinigung zu verlangen.

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