Zug hebt Maskenpflicht für Sekundarstufe I auf
Der Zuger Regierungsrat hebt die Maskenpflicht für die Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Zug hebt die Maskenpflicht für die Sekundarstufe I wieder auf.
- Nach Pfingsten dürfen Lehrpersonen und Schüler ohne Masken in den Unterricht.
- Sollte sich die Lage verschlechtern, kann die Maskenpflicht wieder eingeführt werden.
In Absprache mit dem Kantonsarzt empfiehlt die Bildungsdirektion des Kantons Zug den Schulen, nach Pfingsten im Unterricht auf das obligatorische Tragen der Masken zu verzichten. Diese Empfehlung gilt für die Lehrpersonen der Kindergarten- und Primarstufe sowie für die Lehrpersonen und Schüler der Sekundarstufe I.
Die Überwachung des Infektionsgeschehens mittels Reihentests und sinkende Fallzahlen gestatten es, die Maskenfrage wieder auf Stufe Schutzkonzepte der Schulen anzusiedeln. Ausnahmen sind möglich und bei einer Verschlechterung der Lage auch ein Rückkommen auf die Lockerungen.
Maskenpflicht gilt weiter für Sekundarstufe II
Die Schulen der Sekundarstufe II unterliegen weiterhin der bundesrechtlichen Regelung, an ihnen hat die Maskenpflicht Bestand. Am 12. Februar 2021 hat der Regierungsrat für die Schulen der Sekundarstufe I (1. bis 3. Oberstufe) eine Maskenpflicht erlassen.