Zug lockert für Aussenwirtschaften das Regime
In Zug gelten ab 1. Januar 2025 lockerere Regeln für Beleuchtungen und Musikanlässe in Garten- und Terrassenwirtschaften.
In Zug erhalten Garten- und Terrassenwirtschaften mehr Freiheiten. So schränkt die Stadt ab dem 1. Januar 2025 die Benutzung von Beleuchtungen und die Durchführung von Musikanlässen weniger restriktiv ein.
Der Stadtrat habe die Richtlinie zur Benützung des öffentlichen Grundes totalrevidiert, teilte die Stadt am Dienstag mit. Ziel sei es, transparent und liberal Ruhe und Ordnung sicherzustellen und den öffentlichen Raum attraktiver zu machen.
Mit der Totalrevision werden gemäss Mitteilung Einschränkungen aufgehoben, die in der Praxis «kaum sinnvoll umgesetzt» werden konnten.
Mehr Lichter, mehr Musik
Als Beispiele genannt wurden die Beleuchtung von Aussenwirtschaften, die nun einfacher ermöglicht werde, oder die Durchführung von bis zu zwei Musikanlässen pro Jahr.
Ob sich die liberaleren Vorschriften für die Aussenwirtschaften bewähren, soll nach einer Saison in einer Auswertung überprüft werden. Letztmals revidiert worden war die Richtlinie zur Benutzung des öffentlichen Grundes 2015.